Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

Henend.— 
—D 
e6 ch erz9 
en dhen 
len wurden 
'ernfen, 
n — 
en worden. 
Aeschiedenen 
if Fishe 
im Jihre 
Hegerstind⸗ 
—10 
zung chge⸗ 
Ablehens 
dnung fund 
Jinuten und 
EGtunden 
*tunden 5 
—U 
333 (07259 
Fentlichen 
redgenstände; 
aestorben, 
zest wieder 
ingetreten. 
0 G. 66 
der am 
ig diese 
Gemeindevertretung und Verwaltung 
45 
Gehaltsverhältnisse. An der im Verwaltungsbericht 1910 S. 37 ff. abge— 
druckten Gehaltsordnung hat sich im Berichtsjahre folgendes geändert: 
Die Trichinenschauer wurden vom 1. Juli 1912 an von Klasse 15 in Klasse 13 versetzt. 
Die Messerableser der Kasse der Werke wurden vom 1. Januar 1912 an in Klasse 
16 eingereiht. 
Die in Klasse 12 eingereihten Amtsvollzieher erhielten vom 1. Januar 1912 an eine 
besondere nichtpensionsberechtigte Zulage von 60 M. 
Die neugeschaffenen Oberwachtmeisterstellen der Spähe- und Schutzmannschaft wurden 
in Klasse 8 eingereiht. 
Die Spähemänner in Klasse 10 wurden mit der Amtsbezeichnung Vizewachtmeister 
. Klasse belegt. Während der ersten 5 Dienstjahre gehören die Spähemänner der Klasse 12 an. 
Die Polizeisergeanten mit Dienstaufsicht wurden zu Vizewachtmeistern II. Klasse unter 
Belassung in der Gehaltsklasse 11 und Erhöhung der Zulage von 60 auf 100 “0 befördert. 
Mit Rücksicht auf die Teuerungsverhältnisse wurde mit Beschlüssen der städtischen 
KTollegien vom 26. September und 3. Oktober 1911 allen Beamten und Bediensteten im 
Hauptberuf bis zum Jahreseinkommen von 1800 “6 einschließlich eine Teuerungszulage von 
monatlich 6M für männliche und 3 für weibliche bewilligt. Die Bewilligung erfolgte 
zunächst nur für das J. Vierteljahr 1912, wurde aber, da die Verhältnisse sich nicht besserten, 
auf das II. Vierteljahr und schließlich auch noch auf das II. Halbjahr 1912 ausgedehnt. 
Außerdem wurden durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 6. und 
10. September 1912 den städtischen Beamten mit einem Jahresgehalt von 1801 -2000 Mä - 
unter Ausschluß der ledigen und der verheirateten mit keinem Kind — folgende Zulagen 
vom 1. Juli 1912 ab gewährt: 
bei 1 und 2 Kindern 3, — M monatlich 
bei 3, 4 und 5 Kindern 4,50 , w 
bei 6 und mehr Kindern 6,— 
Die Beamtinnen bei gleichem Verdienst erhalten 36 monatlich ohne Rücksicht auf 
die Kinderzahl. 
Sonstige Dienstverhältnisse. Hinsichtlich der sonstigen Dienstverhältnisse ist 
auf die Verwaltungsberichte 1896 S. 66 ff., 1898/99 S. 66, 1903 S. 66, 1904 S. 67, 1906 
S. 157, 1907 S. 70 ff., 1908 S. 87 ff, 1909 S. 40 und 1910 S. 34 ff. zu verweisen. 
Im Berichtsjahre wurde, und zwar vom 1. Juli 1912 an, im inneren Verwaltungs— 
dienst die ungeteilte Arbeitszeit an den Samstagen von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nach— 
mittags eingeführt. 
Mit Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 3. und 7, Mai 1912 wurden die 
Vergütungen von Überstunden im städtischen Verwaltungsdienst, wie folgt, neu geregelt: 
1. Alle im Dienste der Stadtgemeinde stehenden Beamten und Bediensteten sind 
verpflichtet, im allgemeinen ohne Entschädigung auch über die tägliche Amtszeit hinaus 
im Dienste zu bleiben und an Sonn- und Feiertagen Dienst zu leisten, wenn es der 
Dienst erfordert. 
2. Gemüß den Magistrats-Gesamtbeschlüssen vom 14. und 31. März 1911 endigt im 
inneren Verwaltungsdienste die Amtszeit um 6 Uhr abends, doch gilt die Arbeitszeit von 
6—7 Uhr abends für die im ständigen Dienste stehenden Beamten und Bediensteten in der 
Regel nicht als Überstunde und wird daher nicht als solche bezahlt. 
3. Im inneren Verwaltungsdienste gilt ausnahmsweise die Arbeitszeit von 6257 Uhr 
abends dann als Überstunde und wird als solche bezahlt, wenn es sich entweder um regel—
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.