Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Schulen 
1912 
1911 
Schüler 
Nach Nürn⸗ Aus Nürn— 
berg über— berg über— 
wiesen waiesen 
dna— ad Kna— ed 
ben chen ben Ichen 
J 485 1076 11751 687 795 
— 1800 — 7841 — 10201 — 17701 —920 
usss — 416 — un — 1510 — 578 — o832 — 
zu — — — u — 12 — —60 
In Nürnberg 
geblieben 
Kna⸗ — 
ben chen 
389 380 
8501 
Werktagsschüler. 
Mädchenfortbil— 
dungsschülerinnen 
Knabenfortbil— 
dungsschüler .. 
Handelsschüler— 
innen...— 
Höhere Mädchen— 
schülerinnen .. 
im ganzen .. 
250 ——-23 F 8 
2608 2943 1131 1527 1477 141612 5386 2949 1265 1 13211222 
5551 Zo82803 6388 290223848 
Schulversäumnisstrafen. Über die Vorschriften, betreffend die Behandlung der 
Schulversäumnisse, siehe Verwaltungsbericht 1903 S. 568. ÜUber den Vollzug der Schul— 
strafen in den Volksschulen sowie pädagogische Merksätze über die Anwendung der körper— 
lichen Züchtigung siehe Verwaltungsbericht 1910 S. 350. 
Gelegentlich der Besichtigung des neu errichteten Schulhauses an der Ambergerstraße 
durch den Amtsarzt wurde von diesem auf die Verantwortung hingewiesen, welche die 
Schulbehörde auf sich nehme, wenn sich der unbeaufsichtigte Karzersträfling etwa ein Leid 
zufügen sollte. Dies gab der Schulkommission Veranlassung, Anordnung zu treffen, daß 
der Vollzug der Karzerstrafen vorläufig ausgesetzt bleibe. In der Sitzung des Volksschul— 
ausschusses vom 6. Dezember 1912 wurden folgende Anträge gestellt: 
1. In der Werktagsschule sollen Karzerstrafen künftig überhaupt nicht mehr ver— 
hängt werden. 
2. In den Fortbildungsschulen ist künftig die Karzerstrafe als Arreststrafe in der 
Weise zu verbüßen, daß die Inspektoren je nach Bedarf besondere Nachsitzstunden anordnen, 
in denen eine Lehrkraft gegen die beim Fortbildungsschulunterricht übliche Bezahlung Auf— 
sicht führt. 
3. Einzelhaft im Karzerlokal soll in Zukunft nur noch ausnahmsweise dann verhängt 
verden, wenn der Schüler trotz wiederholter Aufforderung nicht zur Nachsitzstunde kommt. 
Für diesen Fall ist das seitherige Vorführungsverfahren auch weiterhin beizubehalten. Die 
Türe des Karzerlokals darf nicht mehr abgeschlossen werden. 
Ferner wurde beantragt, verschiedene Karzerlokale, in denen es an entsprechender 
Beleuchtung oder Sonstigem fehlt, aufzulassen. 
Diese Anträge wurden angenommen. 
Folgende Übersicht gibt über die im Berichtsjahre ausgesprochenen Schulstrafen 
aäheren Aufschluß. 
Schulo 
— srotestantis 
— 
satholische 
—X 
Midchenfor 
dungsschr 
huabenfortl 
uosschr 
—912 
—1911 
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