Kultusangelegenheiten
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XII. Kultusangelegenheiten.
Im Personalstand der Pfarreien haben sich folgende Anderungen ergeben:
Die durch die Berufung des Stadtpfarrers, Kgl. Geistl. Rates, Jakob Hauck
zum Erzbischof von Bamberg erledigte Pfarrstelle bei St. Elisabeth wurde dem Kgl. Pfarrer
und Distriktsschulinspektor in Schlüsselfeld, Bezirksamt Höchstadt a. d. Aisch Georg Thomann
übertragen.
Auf die durch Ableben des J. Pfarrers bei St. Sebald Dr. Rudolf Hagen und des
. Pfarrers bei St. Egidien, Dekans und Kirchenrats Friedrich Nagel erledigten Pfarrstellen
vurden auf Präsentation des Stadtmagistrats berufen: bei St. Sebald der bisherige
III. Pfarrer bei St. Jakob, Adolf Engelhardt und bei St. Egidien unter gleichzeitiger Über—
tragung der Dekanatsfunktion für den Bezirk Nürnberg, Sebalder Seite der bisherige
J. Pfarrer, Dekan und Distriktsschulinspektor in Windsbach, Adolf Hermann.
Die durch Tod des Kgl. Pfarrers August Graf erledigte Pfarrstelle in St. Leonhard
wurde dem Kgl. Dekan und J. Pfarrer zu Schwabach Friedrich Böckh verliehen.
Der Kgl. J. Pfarrer bei St. Lorenz Wilhelm Sucro wurde mit Wirkung vom
l. Oktober 1912 ab auf Ansuchen unter Anerkennung seiner Dienstleistung emeritiert. Die
langwierigen Verhandlungen wegen Wiederbesetzung dieser Pfarrstelle waren Ende dieses
Jahres noch nicht endgültig zum Abschluß gebracht.
Die erledigte Stelle eines Mittagpredigers bei Heilig-Kreuz in Nürnberg wurde
dem Katecheten und Pfarramtskandidaten Martin Schmidt hier übertragen.
Infolge Errichtung von Kirchenstiftungen für den Filialbezirk St. Anton (katholische
Stadtpfarrei St. Elisabeth) und die protestantische Filialkirchengemeinde Nürnberg — Rangier—
bahnhof (protestantische Pfarrei St. Peter) war die Wahl von Kirchenverwaltungen, bei
letzterer auch einer Kirchengemeinderepräsentation nötig.
In feierlicher Weise erfolgte die Grundsteinlegung zu den im Gelände des Rangier—
bahnhofes für die dortige katholische und protestantische Bevölkerung zu erbauenden Kirchen
St. Wilibalds- und St. Paulskirche).
Endlich ist noch zu erwähnen, daß die nach vieljährigen Verhandlungen nunmehr
Gesetz gewordene bayerische Kirchengemeindeordnung vom 24. September 1912 am 1. Januar
1913 in Kraft getreten ist.
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