Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

Kultusangelegenheiten 
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XII. Kultusangelegenheiten. 
Im Personalstand der Pfarreien haben sich folgende Anderungen ergeben: 
Die durch die Berufung des Stadtpfarrers, Kgl. Geistl. Rates, Jakob Hauck 
zum Erzbischof von Bamberg erledigte Pfarrstelle bei St. Elisabeth wurde dem Kgl. Pfarrer 
und Distriktsschulinspektor in Schlüsselfeld, Bezirksamt Höchstadt a. d. Aisch Georg Thomann 
übertragen. 
Auf die durch Ableben des J. Pfarrers bei St. Sebald Dr. Rudolf Hagen und des 
. Pfarrers bei St. Egidien, Dekans und Kirchenrats Friedrich Nagel erledigten Pfarrstellen 
vurden auf Präsentation des Stadtmagistrats berufen: bei St. Sebald der bisherige 
III. Pfarrer bei St. Jakob, Adolf Engelhardt und bei St. Egidien unter gleichzeitiger Über— 
tragung der Dekanatsfunktion für den Bezirk Nürnberg, Sebalder Seite der bisherige 
J. Pfarrer, Dekan und Distriktsschulinspektor in Windsbach, Adolf Hermann. 
Die durch Tod des Kgl. Pfarrers August Graf erledigte Pfarrstelle in St. Leonhard 
wurde dem Kgl. Dekan und J. Pfarrer zu Schwabach Friedrich Böckh verliehen. 
Der Kgl. J. Pfarrer bei St. Lorenz Wilhelm Sucro wurde mit Wirkung vom 
l. Oktober 1912 ab auf Ansuchen unter Anerkennung seiner Dienstleistung emeritiert. Die 
langwierigen Verhandlungen wegen Wiederbesetzung dieser Pfarrstelle waren Ende dieses 
Jahres noch nicht endgültig zum Abschluß gebracht. 
Die erledigte Stelle eines Mittagpredigers bei Heilig-Kreuz in Nürnberg wurde 
dem Katecheten und Pfarramtskandidaten Martin Schmidt hier übertragen. 
Infolge Errichtung von Kirchenstiftungen für den Filialbezirk St. Anton (katholische 
Stadtpfarrei St. Elisabeth) und die protestantische Filialkirchengemeinde Nürnberg — Rangier— 
bahnhof (protestantische Pfarrei St. Peter) war die Wahl von Kirchenverwaltungen, bei 
letzterer auch einer Kirchengemeinderepräsentation nötig. 
In feierlicher Weise erfolgte die Grundsteinlegung zu den im Gelände des Rangier— 
bahnhofes für die dortige katholische und protestantische Bevölkerung zu erbauenden Kirchen 
St. Wilibalds- und St. Paulskirche). 
Endlich ist noch zu erwähnen, daß die nach vieljährigen Verhandlungen nunmehr 
Gesetz gewordene bayerische Kirchengemeindeordnung vom 24. September 1912 am 1. Januar 
1913 in Kraft getreten ist. 
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