Gesundheitswesen
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Erkrankung der betreffenden Tiere vorgenommenen Notschlachtungen betrafen: 1Pferd H,
Kühe, 2 Jungrinder, 5 Kälber, 584 Schweine,9 Schafe und 27 Ziegen.
Von diesen Tieren erwiesen sich als tauglich: 13 Kühe, 1 Jungrind, 4 Kälber,
579 Schweine, 9 Schafe und 22 Ziegen; im Nahrungs- und Genußwert erheblich herab—
zesetzt wurden befunden: 6 Kühe, 1 Kalb, 3 Schweine und 4 Ziegen; als bedingt tauglich:
» Schweine, als untauglich: 2 Kühe, 1 Jungrind und 1 Ziege.
Außer den als untauglich erklärten ganzen Tieren waren zu beseitigen: die Lungen
zei 9 Rindern, 11 Schweinen und 1. Ziege; die Lebern bei 8 Rindern, 13 Schweinen,
1 Schaf und 2 Ziegen; die Därme bei 17 Rindern, 4 Schweinen und 1 Schaf; sonstige einzelne
Organe bei 7 Rindern und 13 Schweinen; sämtliche Baucheingeweide bei 2 Rindern und 1Kalb.
Die Ursache der Notschlachtungen bildeten bei Kühen: Maul- und Klauenseuche
14mal, Bauchfellentzündung 2 mal, Lungenentzündung, Darmzerreißung, Brustfellentzündung,
Verdauungsstörung je 1 mal; bei Jungrindern: Maul- und Klauenseuche und Milzbrand
je 1 mal; bei Kälbern: Gelenksentzündung 1mal; bei Schweinen: Rotlauf 7 mal, chronische
Schweineseuche 1 mal, Verdauungsstörung 12 mal, Fremdkörper im Schlund, Mastdarmvor—
fall, Rheumatismus, Krampf, Überfütterung, Knochenbruch je 1 mal; bei Schafen: UÜber—
fütterung und Wassersucht je 1 mal; bei Ziegen: Faulgeburt, Verdauungsstörung, Ver—
letzungen je 1 mal.
4. Wohnungsfürsorge.
Allgemeines. Die polizeiliche Wohnungsaufsicht wurde wie in den Vorjahren aus—
zeübt. (Siehe die Verwaltungsberichte 1909 S. 203ff. 1910 S. 264 ff. und 1911 S. 287ff.)
Gegen Ende des Jahres 1912 wurde nach Bildung einer Abteilung für Wohlfahrts—
einrichtungen, die unter anderem auch das Wohnungswesen und die Wohnungspolizei in sich
schließt, der rechtskundige Magistratsrat Häublein an Stelle des Ratsassessors Dr. Wiberg
ils Berichter bezw. als stellvertretender Vorsitzender der Ausschüsse aufgestellt.
Am 23. September 1912 fand eine Sitzung der beiden Wohnungsausschüsse statt.
In dieser Sitzung wurden einige neugewählte Wohnungsausschußmitglieder an Stelle aus—
geschiedener oder verstorbener handgelübdlich gemäß den bestehenden Vorschriften verpflichtet.
Die Anregung, Mittel zur Beseitigung von erheblichen Mißständen in den Fällen
hereit zu stellen, in denen die Anwesensbesitzer wegen ihrer schlechten finanziellen Verhältnisse
zur Beseitigung der Mißstände nicht in der Lage sind, wurde nach Beratung und Aussprache
einstimmig abgelehnt, weil hierfür derzeit eine Notwendigkeit nicht anerkannt werden konnte.
Die städtischen Kollegien haben durch Beschlüsse vom 5. und 11. März 1912 zur
Förderung des Kleinwohnungsbaues genehmigt, daß vom 1. April 1912 bis auf weiteres
Bauunternehmern, die Häuser mit kleinen, ein oder zwei Zimmer sowie Kammer und Küche
enthaltende Wohnungen innerhalb eines Jahres beziehbar herstellen und diese Wohnungen
mindestens 10 Jahre lang in ihrem Umfange belassen und ihrem Zweck erhalten, die Hälfte
der Straßenbaukosten und Kanalpflichtbeiträge nachzulassen sind. Vom Januar 1911 bis
Ende März 1912 wurde diese Vergünstigung mit Rücksicht auf den Vorrat an Klein—
wohnungen nicht gewährt.
Von diesem Zugeständnis haben im Jahre 1912 2 Baugenossenschaften und 7 Bau—
unternehmer Gebrauch gemacht. An erstere wurden an Straßenherstellungskosten 31321,56
() A, an Kanalpflichtbeiträgen — (6975) MA, an letztere an Straßenherstellungskosten
3107,24 (5) M, an Kanalpflichtbeiträgen 348,18 (5) A nachgelassen. Für eine Baugenossen—
schaft hat die Stadtgemeinde Nürnberg für ein Darlehen aus der Landeskulturrentenanstalt
im Betrage zu 72000 „ die Haftung übernommen. Nachgesucht war um ein Darlehen
von 100000 M.
Wurde nach der Tötung dem Schlachthof zur weiteren Ausschlachtung zugeführt.