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gegen die Versicherung der Wiedererstattung einstweilen vor—
schießen wollten.
Auch bei diesen Vorfällen war das Volk nicht theilnahm—
los geblieben; freilich äußerte es sich wieder in seiner ge—
wohnten Weise. Am 11. Febr. 1734 wurden drei Pas—
quillanten auf den Pranger gestellt, während der Scharfrichter
ihre Pasquille verbrannte; ihr ferneres Loos war das Zucht—
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„Auf, Bürger, auf! Heut ist es Zeit, das Joch von Euch zu legen,
Wers treu mit Gott und Kaiser meint, der greife nach dem Degen.“
welche mit Kreide an das Rathhaus geschrieben worden waren,
hlieb unentdeckt.
So hatte dieser Streit und die hin und wieder gepflo—
genen Verhandlungen schon länger als zwanzig Jahre ge—
dauert; die Hofkommission sollte zwar im Jahre 1751 aufs
Neue eröffnet werden, und dem Magistrat wurde unter dem
16. Juli desselben Jahres rescribirt: „seine Bevollmächtigten
binnen zwei Monaten um so gewisser abzuschicken, als widri—
genfalls Kaiserl. Majestät bemüßigt sein würde, hinläng—
liche Mittel, um die gründliche Einsicht über die von den
stauf- und Handelsleuten angebrachten Beschwerden und den
statum activum et passivum des Nürnbergischen Aerarii
nehmen zu können, vorzukehren.“
Die Kläger aber waren durch die lange Verzögerung
müde geworden, nach ihrer Ueberzeugung konnte nur durch
eine Lokal-Commission geholfen werden, und als sie einge—
sehen hatten, daß sie diesen Zweck wohl nie erreichen würden,
verzichteten sie darauf, die Sache weiter zu verfolgen, und
in einem hierauf unter dem 17. Oktober 1754 erfolgten
Reichshofrathsbeschluß hieß es: ponatur der Kauf- und Han⸗
delsleute durch den Reichshofraths-Agenten von Harpprecht
übergebene rennunciatio litis de präs., 15. Juli a. c.,
ad acta, und hat es dabei nunmehro sein Bewenden.
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