Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Feuerschutz und Feuerversicherung 
8 19. Gegenwürtige ortspolizeiliche Vorschrift tritt am 1. Juli 1912 in Kraft. Mit dem gleichen Zeit— 
punkt treten nachbezeichnete Vorschriften außer Wirksamkeit: 
a) ortspol. Vorschrift vom 3. Dezember 1886 — „Feuerpolizei im allgemeinen“ 
b) ortspol. Vorschrift vom 26. August 1887 — „Behandlung von Putzlumpen und Faserstoffen“ 
c) ortspol. Vorschrift vom 27. Januar 1882 — „Ausbrennen von Kellern“ 
d) ortspol. Vorschrift vom 27. Juni 1878 — „Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände“ 
e) ortspol. Vorschrift vom 27. Dezember 1902 — „Kalziumkarbid und Azetylengas“. 
Nürnberg, den 17. Mai 1912. 
Stadtmagistrat. 
Saalaufsicht. Die Saaglaufsicht ist im Berichtsjahre nach Maßgabe der im Jahre 
1904 getroffenen Einteilung (siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 290) von 13 Beamten aus— 
geübt worden. Kontrolliert wurde das Apollo-Theater, das Intime Theater, die Luitpold— 
säle und 49 (48) größere Säle, Varietés, Singspielhallen, Zirkus- und Kinematographen— 
theater. Die Gesamtzahl der vorgenommenen Kontrollen betrug 4415 (3696). Davon 
betrafen das Apollo-Theater 426 (431), das Intime Theater 411 (400), die Luitpoldsäle 
394 (416) und die übrigen Säle, Varietés, Singspielhallen, Zirkusse und Kinematographen— 
theater 3184 (2449). In 7 (0) Fällen ist gegen die Theater- oder Saalbesitzer Strafanzeige 
erstattet und in 49 (52) Fällen eine Verwarnung erteilt worden, weil den Anordnungen 
nicht oder nur teilweise nachgekommen war; im übrigen haben die Kontrollen keinen Anlaß 
zu nennenswerten Beanstandungen gegeben. 
Feuerbeschau. Die regelmäßige Nachschau in den Gebäuden, in denen feuerge— 
fährliche Stoffe lagern, sowie die Feuerbeschau in den übrigen Gebäuden wurden im Berichts⸗ 
jahre von drei damit beauftragten technischen Beamten ausgeführt. Die Nachschau über 
Lagerung von Sprengstoffen und Feuerwerkskörpern wurde bei 10 (0) Büchsenmachernund 50 
(44) Kaufleuten vorgenommen. Anlässe zu Beanstandungen lagen nicht vor. Für die Lage— 
rung solcher Stoffe sind die Vorschriften in der Ministerialbekanntmachung vom 27. Juli 
1905, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, maßgebend. Für die Lagerung .und die 
Verwendung von Sprengstoffen und Zündmitteln bei der Ausführung von Sprengarbeiten 
gelten die oberpolizeilichen Vorschriften vom 26. Januar 1910, welche am 1. Juli desselben 
Jahres in Kraft getreten sind. 
Kaminkehrwesen. Die am 1. Juli 1910 in Kraft getretene Neueinteilung der 
Kaminkehrbezirke hat für das Stadtgebiet 28 Kehrbezirke geschaffen. Die innere Stadt um— 
faßt 6, der Burgfrieden mit den Vororten 22 Bezirke. 
2. Feuerlöschwesen. 
Allgemeines. Der Branddienst wurde wie bisher durch die Berufsfeuerwehr in 
Gemeinschaft mit der freiwilligen Feuerwehr ausgeübt. 
Der im Jahre 1910 begonnene Bau der Feuerwache Ost wurde vollendet und am 
1. November 1912 bezogen. Die Baukosten betrugen ohne Grundstück 186 000 M. 
Die Wache, an der Veilhofstraße gelegen, ist zur Erzielung einer bequemeren Aus⸗ 
fahrt 15m hinter die Bauflucht zurückgeschoben, das Grundstück ist von der Straße durch einen 
Zaun abgeschlossen. Im Erdgeschoß befindet sich die Halle für die Angriffsfahrzeuge mit 
drei Ständen; daran schließen sich ein Schlafraum für die Fahrer sowie zwei Magazine, 
während im zurückliegenden rechten Seitenflügel die Schlosser- und Schreinerwerkstätte unter— 
gebracht ist. Im Kellergeschoß ist eine weitere Halle mit 3 Ständen vorhanden, welche 
als Unterstandsraum und Reparaturwerkstätte für Spreng- und Kehrichtwagen benutzt wird. 
Diese Anordnung von zwei unter einander liegenden Hallen mußte aus wirtschaftlichen 
Gründen infolge der Abschüssigkeit des Baugeländes gewählt werden. An die untere Halle 
schließt sich die Schlauchmacherei mit dem Trockenturm an, um den sich das zu der oberen
	        
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