Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

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Gesundheitswesen 
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Diese Träger besorgen seit der am J. Januar 1899 erfolgten Einverleibung der umliegenden 
Landgemeinden zufolge einer Vereinbarung zwischen dem Stadtmagistrat und dem Kgl. Bezirks— 
amt Nürnberg auch den Transport solcher Leichen, welche in den ausmärkischen, keiner Gemeinde 
zugewiesenen Forstbezirken aufgefunden werden; die Gebühr beträgt hierfür je 7 . 
Die Gebühren werden vorschußweise von der Stadthauptkasse ausgezahlt und dann von 
den Zahlungspflichtigen oder dem ersatzpflichtigen Armenpflegschaftsrat der Heimatgemeinde 
rückvergütet. 
18. Begräbniswesen. 
Leichenschau. Die gesetzlichen Grundlagen für das Leichenschauwesen sind durch die ober— 
polizeilichen Vorschriften vom 29. Juli 1872 über Zeit, Ort und Art der Beerdigung sowie vom 
20. November 1885 über die Leichenschau und die Zeit der Beerdigung gegeben. 
Die erste Leichenschau ist tunlichst bald nach dem erfolgten Tode, wenn möglich innerhalb 
von 24 Stunden, jedenfalls aber vor Verbringung der Leiche in das Leichenhaus vorzunehmen. 
Über die erfolgte Leichenschau hat der Leichenschauer einen Leichenschauschein auszustellen. 
Die Ausfertigung darf erst dann erfolgen, wenn der Leichenschauer die volle Gewißheit des 
eingetretenen Codes gewonnen hat. Sind Anhaltspunkte für die Annahme eines nicht natür— 
lichen Todes vorhanden, so hat der Leichenschauer unverzüglich Anzeige und Befundbericht 
an die Polizeibehörde zu erstaätten. 
Die Stadt ist in 21 Bezirke eingeteilt; für jeden dieser Bezirke ist ein ärztlicher Leichen— 
schauer nebst einem Stellvertreter aufgestellt. Für die Vornahme der zweiten Leichenschau, 
velche in den Leichenhäusern vorgenommen wird, sind 7 Ärzte berufen. 
Äber den Zweck der Leichenschau ist bereits im Berichtsjahre 1908 S. 344 eingehend berichtet 
vorden. 
Friedhöfe. Für Beerdigungszwecke sind im Staädtbezirke Nürnberg dreizehn Friedhöfe 
borhanden, von denen drei der Stadtgemeinde Nürnberg, sieben den protestantischen Kirchen— 
verwaltungen, zwei der israelitischen Kultusgemeinde und einer der Militärbehörde gehören. 
Der neue an der Schnieglinger Straße gelegene israelitische Friedhof, dessen Flächen-Inhalt 
zirka 10 Tagwerk umfaßt, hat am 12. Mai 1010 seine Weihe erhalten. Auf diesem Fried— 
hofe können 4950 Leichen erwachsener Personen und 5608 Leichen von Kindern beerdigt werden. 
Von den städtischen Friedhöfen bildet für die im Stadtbezirk gestorbenen Personen — soweit 
nicht Familien- und Reihengräber anderer Friedhöfe in Betracht kommen — der West-Friedhof 
die regelmäßige Begräbnisstätte. Bis zum Schlusse des Berichtsjahres sind auf diesem Fried— 
hofe, welcher am 26. Juli 1880 dem Betrieb übergeben wurde, gegen 80 400 Leichen zur Be— 
stattung gekommen. 
Die an diesem Friedhofe durch den städtischen Oberingenieur Küfner erbaute Urnen— 
halle wurde am 3. September 1010 fertiggestellt und am 13. September 1010 eröffnet. 
Der Gesamtkostenaufwand betrug nahezu 40 000 M. Eine Abbildung der Urnenhalle 
und ihrer Einrichtungen ist beigegeben. Im ganzen sind 636 Fächer und 206 Nischen vor— 
handen. Die Anlage des Arnenhains wird erst im nächsten Jahre vollendet werden. 
Der im Fahre 1883 erbaute städtische Friedhof zu Großreuth bei Schweinau ist für die 
einverleibten Vororte Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf 
bestimmt. Der städtische Friedhof in Höfen, der im Jahre 1884 in Benutzung genommen wurde, 
dient zur Aufnahme der Leichen aus den eingemeindeten Vororten Höfen, Leyh, Neuleyh, 
Saismannshof, Eberhardshof, Muggenhof und Fürther-Kreuzung, ferner aus dem jetzt zur 
Stadt Fürth gehörigen Orte Weickershof, sofern die betreffenden Personen in diesem Friedhof 
rein Familiengrab besitzen. 
Die den protestantischen Kirchenverwaltungen gehörigen sieben älteren Friedhöfe sind die 
zu St. Johannis, St. Rochus, St. Peter, Wöhrd, Mögeldorf, St. Leonhard und St. Jobst. Von
	        
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