Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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Bezüglich der Maximilianifchen Privilegien aber beftimmte 
Januar 1496 der Rat *), daß fie auf dem nächften Gerichte öffentlich 
verlejen werden follten und daß die Ordnung, wie fie bei den älteren 
Herren gerat{hlagt wurde, ein Jahr zur Probe eingeführt werden 
jollte. Au der ganzen BorfOHrift aber ergiebt jihH, daß mit dem 
Rammergeridht au die Summa appellabilis eingeführt wurde, nicht 
zit mit der Worm fer Kammergeridhtsordnung von 1521 2). 
Sahren wir hHienadh in der Betrachtung des Privileq3 von 1496 
fort, jo beftimmte der Kaifer weiter, daß die vom Mat verordneten 
Perjonen die Appellation im Namen des KaiferZ entgegennehmen 
und entjdeiden follten, und daß gegen diefes Urteil dann keinerlei 
Appellation oder Supplikation mehr von feinem Gerichte, wie immer 
28 Namen Habe, angenommen werden folle. Hiermit war au8- 
gefprochen, daß die Hier fraglidgHen Sachen in zwei Injtanzen er- 
(edigt fein müjjen, und wenn wir nun fehen werden, daß die Händel 
der Kaufleute nach dem nunmehr zu betradhtenden Privileg von 
1508 ebenjo zu behandeln und Jummarifh zu entjcheiden {ind, fo 
ergiebt {ich die praktijdhe Bedeutung des in den lebten beiden Bara- 
graphen Entwicfelten für unfere Frage von felbit. 
Zweite Abteilung. 
Die Privilegien von 1508 für Händel der Kaufleute 
hinfichtlich fummarifchen Verfahrens, Appellation und 
£aienrichter. 
$ 12. Gejcdhichte des Privilegs. 
Die erlangten Freiheiten genügten dem Nürnberger Rate noch 
nicht: e& war die Zeit, wo Maximilian I. zu feinen großen 
Plänen bedeutender Mittel bedurfte und gegen Gewährung derfelben 
den Ständen die Hoheitsrechte biz zum Reichsregiment einränumte. 
Und in der That hat Nürnberg erreidht, daß v. Ludolf?) in feinem 
Catalogus Privilegiorum fagt: Norimberga splendidissima splendi- 
dissimis gaudet privilegiis. 
!) Nürnberger Kreisardhiv, Ratsbuch VI S. 141 und Protokolbuch f. 1496 
1. Bdchen. S. 24, Sabb. ante Anthoni. Probe des Verfahrens fiehe Vrotokoll: 
ut ebenda 1. Bdhen S. 25 und oft. 
”) Briegleb, Einleitung a. a. D. S. 85. 
3) Commentatio .. de jure Camerali 1718. 
Zilberf@ midt, Das deutidhe Handelageridht.
	        
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