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Finanzwesen
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t des weprueten Anleihebetrages zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen durch Ver—
losung ober frethunbigen Rückkauf. Eine verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung ist vor dem
l. Februar 1931 ausgeslossen. Das Schuldscheindarlehen zu 3500 000 RAM ist mit jährlich 8 Prozent
zu verzinsen und vom 30. September 1926 ab mit jährlich 2 Prozent zuzüglich der durch die fort—
saufende Tilgung ersparten Zinsen zu tilgen. Als Ersatz für die laufenden, mit der Verwaltung des
Darlehens verbundenen Unkosten ist ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 Prozent aus
dem ursprünglichen Darlehensbetrag zu entrichten. Das Darlehen ist seitens der Gläubigerin un—
ündbar. Der Stadtgemeinde steht das Recht zu, das Darlehen auch über die planmäßige Tilgung
sinaus vom 1. Oktober 1931 ab unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum
. Oktober jeden Jahres ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, in Ansbach, vom
4. Februar 1926, wurde der Beschluß des Stadtrats über die Aufnahme des Teilbetrages von
5000 000 Ro staatsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums
zur Ausgabe der Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß 8 795 BGB. wurde mit Entschließung
bom 6. Februar 1926 erteilt. Die staatsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme des Schuldschein—
arlehens erfolgte endgültig durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken, Kammer des
znaern, in Ansbach, vom 16. April 1926.
Weiler wurde vom Stadtrat am 3. und 17. Februar 1926 zur Ausführung von Erweiterungs—
Aen bes aeakes, der Wasserversorgung und des Elektrizitätswerkes die Aufnahme einess
Dartehaus u Höhe von 1832 200 USA.Dollar beim Deutschen Sparkassen- und
Giroverobaerd in Serlin beschlössen. Die ursprünglich geplante selbständige Auflage einer Nürn— Ane,
berger Anleihe in Neuk wäre wegen des nach langwierigen Verhandlungen mit der Beratungsstelle
ür Auslandsanleihen in Berlin verbliebenen verhältnismäßig geringen Anleihebetrages zu gleich —
günstigen Bedingungen nicht möglich gewesen. Die staatsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme des g αα
Darlehens wurde durch die Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, in Ansbach, mit Rα
Entschließung vom 9. März 1926, erteilt.
Das Darlehen ist mit jährlich 7 Prozent zu verzinsen und vom 1. Februar 1927 an mit
fährlich 2,44 Prozent zu tilgen. Als Verwaltungskostenbeitrag ist jährlich 4 Prozent vom jeweiligen
Restbetrag zu entrichten. Die Gesamtkündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo—
naten zum und ab 1. Februar 1931 zulässig. Von der Darlehenssumme kam im Berichtsjahre ver—
tragsgemäß zunächst nur die Hälfte in Höhe von 916 100 USA.Dollar — 3 847 620 RA zur Ab⸗
zührung. Uber den Stand des Generalkredits und die Verwendungder Mittel
des Allgemeinen Anlehens gibt die nachstehende Nachweisung Aufschluß.
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Allgemeines Anlehen.
Beschaffung und Verwendung der Mittel nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1025/ 20.
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AllgemeineVerwaltung
Straßen⸗, Brücken⸗ und
Wasserbauten . ..
VII 5traßenbahn . ..
X öͤchlacht-⸗ und Viehhof.
xVIII Ichulnnn...
XX Wohlfahrtspflege ..
XXI Wohnungsfürsorge..
XXII Brunderwerb. Fonds.
—X Sonst. Unternehmungen
XXIVIAnlehensreserve (Kosten
der Geldaufbringung usw) 19410021 1894100
Summe sesas oꝛo Täαισ ιαIασ9 9σεσ73‘ 8338730 18485008) 6972450
Kassenbestand aus dem Vorjahre 476306 R-A. Anlebensaufnahmen 1925/26: 12 347 620 RaA,
zusammen 12 823 926 RA.
R⸗⸗
302057
16792
285 85
6972450