fullscreen: Geschichte der Loge Zur Wahrheit u. Freundschaft in Fürth

Die Bedrängnisse der Logen hatten jedoch mit 
dem Verbote der Beziehungen zu auswärtigen 
maurerischen Vereinigungen noch keineswegs ihr 
Ende erreicht. Die Petitionen um Errichtung von 
bayrischen Direktorial- oder Landeslogen scheinen 
vielmehr das Augenmerk der Staatsregierung erst 
recht wieder auf die ohnedies beargwöhnten „ge- 
heimen Gesellschalten“ gelenkt und sie, da auch 
politische und religiöse Verbindungen sich verdächtig 
machten, zur bisher unterlassenen Anwendung der 
kurbayrischen Verordnungen von 1799 und 1804 
veranlasst zu haben. Gewöhnlich wird von den 
Geschichtschreibern der bayrischen Logen*) eine 
allerhöchste Entschliessung vom 20. Februar 1808 
als jene einschneidende Massregel bezeichnet, die den 
Austritt der Staatsdiener aus den Logen und damit 
die Lahmlegung, ja sogar den Zusammenbruch 
einzelner Bauhütten (wie Pappenheim) zur Folge 
hatte. Dass eine am 27. Januar desselben Jahres 
ergangene Entschliessung der „Kriegs- und Domänen- 
Kammer‘ in Ansbach, welche schon das nämliche 
Verbot erlässt, nirgends erwähnt wird, muss umso 
merkwürdiger erscheinen, als diesselbe durch das 
Gesuch oder die Gesuche um Errichtung einer 
Zentralloge in Franken provoziert erscheint und über- 
dies auf ein allerhöchstes Reskript vom 17. Januar 1808 
verweist.**) Wir teilen diese am 31. Januar bei der 
Loge ‚Zur Wahrheit und Freundschaft“ eingesanvene 
*) Auch bei Findel, Geschichte der Grossloge zur Sonne, 
**) Ein Edikt vom 17, Januar 1898 erwähnt das Handbuch der Frei- 
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