Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit
Hinsichtlich der Einzelheiten sei auf den Geschäftsbericht der Hauptstelle für Jugend—
fürsorge für 1917 verwiesen.
Verein Jugendhort. Der Verein unterhielt im Berichtsjahre 9 (8) Knabenhorte,
für welche in 9 (8) Schulhäusern je ein Zimmer, einschließlich Reinigungs- und Beheizungs—
kosten, unentgeltlich zur Verfügung gestellt war. Die Horte wurden von 559 (488) Knaben
besucht.
Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. Am 19. März wurde die 8. Mutter—-
beratungsstelle, Grünstraße 6, eröffnet. Infolge Verlegung des städtischen Milch—
versorgungsamtes nach Rothenburger Straße 12 siedelte die dortige Mutterberatungsstelle V
nach Adam-Klein-Straße 22 über. In Stelle VIl, Humboldtplatz 4, wurde wegen des
großen Andranges eine weitere Sprechstunde notwendig.
Das Streben nach eine Minderung der Säuglingssterblichkeit in den
ersten Tagen und Wochen nach der Geburt machte es notwendig, möglichst viele Mütter
gleich in den ersten Tagen nach der Niederkunft durch die Schwestern oder Helferinnen
besuchen zu lassen. Der Magistrat stellte deshalb auf Kosten der Kriegsfürsorge weitere 2
Säuglingspflegerinnen an. Sämtliche hiesige Krankenkassen wurden ersucht, nur dann
Stillgelder an die Mütter zu zahlen, wenn diese die Mutterberatungsstellen besuchten.
Die allgemeine Ortskrankenkasse hatte schon länger so verfahren.
Den Arzten der Mutterberatungsstellen wurde aus Billigkeitsrücksichten mit
Wirkung vom 1. Oktober an im allgemeinen die gleiche Vergütung gewährt wie den städtischen
Kostkinderärzten, jedoch unter Berücksichtigung der Sprechstundenzahl. Hiernach wurde den
5 Arzten mit wöchentlich je 2 Sprechstunden jährlich je 800 6 und den 3 Arzten mit
wöchentlich je 3 Sprechstunden jährlich je 1000 M bewilligt.
Der Abgabepreis für die Säuglingsmilch erfuhr verschiedene Steigerungen.
Ab 1. März kostete 11 Ziegelsteiner Milch statt bisher 30 J 82 B, 11 Kur- und Kinder—
milch GSchwahn'sche Milch) statt bisher 42 4 44 4 und bei Abgabe in Viertelliterflaschen
statt bisher 53 H nunmehr 54 . Der Preis für 41 wurde für die Abnehmerinnen zum
Vollpreis auf 14 — festgesetzt. Am 24. April wurde beschlossen, auch die Ziegelsteiner
Vorzugsmilch in Viertelliterflaschen abzugeben und der städtischen Milchzentrale zu dem
Zwecke einen Zuschlag von 10 à, also einen Abnahmepreis von 42 — prodl zu gewähren.
Von den Abnehmern zum Vollpreis sollten 11 — für 1 gefordert werden. — Mit 1. Mai
wurde der Preis für die Vorzugsmilch von 32 4 auf 34 — und mit 185. Oktober für die
Schwahmn'sche Milch von 44 4 auf 60 4 pro l erhöht. Vom 12. November ab erhielten
die Kinder im 1. und 2. Lebensjahr nur 41 Milch. Am 20. November wurde der Preis
für 8/411 vollbezahlte Vorzugsmilch auf 30 3 und für 1 auf 10 — festgesetzt. Der bisher
für 11 geforderte ermäßigte Preis für diese und für rohe Kur- und Kindermilch wurde
nunmehr für 841 verlangt. Für halbe und Viertelliter wurde der seither ermäßigte Preis
beibehalten.
Die Versorgung der an Ernährungsstörungen leidenden Säuglinge mit Hafer—
nährmitteln wurde meist durch die bisher vorgeschriebene Behandlung der Gesuche
verzögert. Bei schwer erkrankten Säuglingen konnte dadurch Lebensgefahr eintreten. Das
Lebensmittelamt gab deshalb am 22. Februar folgende Erleichterungen bekannt. In der
Versorgung mit Hafermitteln sollen nicht nur, wie bisher, kranke und schwächliche Kinder
bis zum vollendeten 6. Lebensjahre, sondern Kinder jeglichen Alters berücksichtigt werden;
auch ist dazu nicht erst der Nachweis beizubringen, daß das Einkommen der Eltern 3000 M
nicht übersteigt; diese Einschränkung wird aufgehoben. In dringenden Fällen dürfen die
Mutterberatungsstellen ohne ärztliche Genehmigung Berechtigungsscheine (jede Mutterberatungs—
stelle erhielt zunächst 200 Stück Krankenkarten) abgeben. Auf Grund weiterer Verfügung