Inhaltsverzeichnis: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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von Eyern. 427 
machen: Zerstosset ein wenig Petersilienkraut in 
einem Moͤrsel, zwinget es mit einer Fleischbruͤh 
durch, thut Butter und Gewuͤrz darein, lasset 
selbige sieden, aber nicht gar zu lang, damit sie 
die Farbe nicht verliere. 
Gruͤne⸗ oder Gras-Eyer, auf andere Art. 
Hacket Petersilienkraut, roͤstet es in Schmalz, 
schuͤttet solches in eine Schuͤßel, machet alsdann 
in etliche Eyer unten und oben Loͤchlein, blaset sie 
in das geroͤstete Petersilienkraut; mischet ein we⸗ 
— 
gewaschene Weinbeerlein oder Corinthen, inglei⸗ 
chen Muscatenbluͤh, Ingber, und ein wenig Saff⸗ 
ran, darunter, salzet es, ruͤhret solches durchein⸗ 
ander: Fuͤllet also diese Fuͤll in die ausgeblasenen 
Eyerschalen, und machet die Loͤchlein mit ein wenig 
Teig wiederum zu; bratet sie auf einem Rost, 
uͤber einer Kohlen, traͤufelt Butter zu den Loͤch⸗ 
lein hinein. Wann sie nun fertig sind, so trock⸗ 
net sie fleißig ab, damit sie nicht unsauber seynd, 
und traget sie hernach zu Tisch. 
Gruͤne- oder Gras⸗Eyer, noch anderst. 
Blaset Eyer aus, machet geruͤhrte Eyer im 
Schmalz daraus, ruͤhret ein wenig Weinbeerlein 
und Salz, ingleichen auch gehacktes Petersilien⸗ 
kraut, oder klein⸗zerstossenen Majoran, darunter, 
wie auch ein frisches Ey; fuͤllet es in die ausge⸗ 
blasene Eyerschalen, machet die Loͤchlein mit einem 
Teig
	        
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