Schulen
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schulkommission im Sommerhalbjahr des Schuljahres 1916,17 vom ferneren Besuch des VIII.
Schuljahres befreit und der Fortbildungsschule zugewiesen. Beim Verlassen der Lebhrstelle
wurden sie wieder zum Besuch der Volkshauptschule angehalten.
Kochunterricht (Schulküchen). UÜber die Einführung des Kochunterrichts für die
Schülerinnen der VIII. Klassen siehe Verwaltungsbericht 1896 S. 627 ff. und 1897 S. 548 ff.
Im Schuljahre 1916,17 waren für die 19 Mädchenklassen des VIII. Schuljahres mit
zusammen 765 Schülerinnen die 4 Schulküchen in den Schulhäusern Holzgartenstraße 14,
Bielingplatz 2, Schnieglinger Straße 38 und Sperberstraße 85 in Betrieb. Für jede Klasse
war wöchentlich 1 Kochtag vorgesehen, so daß die beiden Abteilungen einer Klasse in ? Wochen
jse 4 Stunden Kochunterricht erhielten.
Uber den Kochunterricht in der Mädchenfortbildungsschule und den höheren Mädchen—
schulen sowie die Unterbringung der Schulküchen gilt noch das im Verw.Ber. 1915
S. 300 Gesagte.
Für Kriegsdauer wurde durch die Regierung die Einstellung von zwei geprüften
Hauswirtschaftslehrerinnen für den Kochunterricht an den VIII. Mädchenklassen genehmigt.
Dieselben hatten im Schuljahre 1916,17 den Unterricht im Kochen und in der Nahrungs—
mittellehre in je zwei VIII. Mädchenklassen zu geben; somit hatte jede dieser Lehrerinnen
wöchentlich 10 Stunden (254 Stunden Kochen und 2 Stunden Nahrungsmittellehre) zu
unterrichten. Für die Jahreswochenstunden werden ihnen 60 6 vergütet.
Der Kochunterricht begegnete zwar technisch verschiedenen Schwierigkeiten, wurde aber
mit Unterstützung des Lebensmittelamtes, welches die zum Kochen benötigten Lebensmittel
stets rechtzeitig zuwies, ermöglicht. Im Sommerhalbjahr des Schuljahres 1916,17 wurde
dieser vom 1. Juni 1917 ab eingestellt. Die hierdurch frei gewordenen Stunden verwendeten
die Kochlehrerinnen zu anderweitiger hauswirtschaftlicher Unterweisung.
Die VIII. Mädchenschulklassen und die Mädchenfortbildungsschule sind durch Ent—
schließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom
29. März 1917 in das Verzeichnis der Unterrichtsanstalten aufgenommen, an denen die in
8 12 Abs. J Buchstabe B der Schul- und Lehrordnung für die Wirtschaftslehrerinnenseminare
vom 4. Mai 1016 vorgeschriebene halbjährige Lehrpraxis abgelegt werden kann.
Handfertigkeitsunterricht (Schülerwerkstätten.) Der Handfertigkeitsschule von
Marie Kühl wurde, wie in den Vorjahren, auch für das Schuljahr 1915/ 16 ein Betrag von
400 M für Erteilung von Unterricht an 15 bedürftige und würdige Schüler der Volkshaupt—
schule bewilligt. Sonst gegen das Vorjahr (s. Verw.Ber. 1915 S. 300) ohne Anderung.
Versuchsklassen. UÜber deren Einrichtung s. Verw.Ber. 1912 S. 414.
Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder. Mit dem aus dem Schuljahr 1915,16
übernommenen Schülerbestande stellt sich die Schülerzahl für 1916/,17 auf 509; diese wurden
auf 21 Klassen verteilt. Im Durchschnitt kommen auf 1 Klasse demnach 24,2 Kinder. Von
deu 509 Kindern sind 290 Knaben und 219 Mädchen. UÜber die Hilfskurse in der Mädchen—
fortbildungsschule und in der Berufsfortbildungsschule für Knaben siehe die Abschnitte mit
den gleichlautenden Überschriften. Im übrigen vergl. auch Verw.Ber. 1915 S. 300.
Religion. Das im vorijährigen Verw.Ber. S. 301 Gesagteée gilt auch für 1916.
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 14. April 1916 dahin entschieden, daß die Stadt—
gemeinde Nürnberg nicht verpflichtet ist, den katholischen Geistlichen die Erteilung des
Religionsunterrichts an den VIII. Knabenklassen der hiesigen Volksschulen zu vergüten.
Gesang. Die von Lehrer Schuberth im Jahre 1909 (s. Verw.Ber. 1910 S. 413)
gegründeten Klassen für Schüler und Schülerinnen der Volksbauptschule, die im 10. Lebens—