fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Gesundheitswesen 
805 
1911 1910 
Von dieser Summe sind in Abzug zu bringen: Übertrag 112761 106 558 
1911 1910 
3278 2658 M 
1112 627, 
117 1328, 
Einnahmen aus dem Bierverkauf........ 
„ Verkauf von Speisen .... 
Erlös aus verkauften Knochen und Küchenabfällen. 
Ersatz der hiesigen Armenpflege für die an die Armen— 
beschäftigungs-Anstalt verabreichte Früh- und 
Abendkost...... 
1083 21711, 
zusammen 5590 5588, 
Somit wurden für Verpflegung des Personals und — 
der Pfleglinge ausgegeben........ 107171 100970 M“ 
Auf das Personal allein fällt bei 7585 (7318) Verpflegungstagen ein Betrag von 
9191 (8869) M, auf die Pfleglinge ein solcher von 97980 (92 101) M. 
Unter Zugrundelegung des Aufwandes von 97980 (92 101) M berechnet sich bei 
einer Zahl von 123313 (126 148) Verpflegungstagen die einzelne Tageskostportion durch— 
schnittlich auf 79,45 (73,01) . 
Die Summe der Verpflegungstage der Pfleglinge und des Personals betrug 
130 898 (133 466). 
Auf einen Verpflegungstag treffen von den obigen Kosten zu 107134 (100970) M 
durchschnittlich 81,84 (75,65) 4. 
Von den Verpflegungstagen der Pfleglinge fallen 91198 (93048) auf die J. Klasse, 
32 115 (33 100) auf die II. Klasse. 
Der Unterschied der beiden Kostklassen besteht darin, daß in der ersten täglich 
130 Gramm gekochtes oder gebratenes Fleisch und Liter Bier, in der zweiten aber nur 
35 Gramm Fleisch und /, Liter Bier verabreicht werden. 
Bei Zugrundelegung dieses Verhältnisses verteilt sich der Verpflegungsaufwand mit 
rund 78002 (73 003) M auf die J. Kostklasse und 19978 (15733) M auf die II. Kostklasse. 
Daraus berechnet sich der Verpflegungstag der J. Kostklasse auf 85,5 (78,52), der 
der II. Kostklasse auf 62,17 (57,72) 4. 
Wird der Gesamtaufwand der Anstalt zu 179471 (175 275) M auf die 123318 
(126 148) Verpflegungstage der Pfleglinge verteilt, so beträgt der Aufwand für einen 
Verpflegungstag 1,455 (1,880) und für einen Pflegling für das Jahr 527 (507) M. 
Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den beiden Kostklassen berechnet sich der 
eägliche Verpflegungssatz der J. Kostklasse mit einem Aufwand-von 188270 (134 412) M auf 
,516 (1,445) MA, der der II. Kostklasse mit einem Aufwand von 41200 (40 803) XG auf 
1,283 (1 235) M. 
Die wirklichen Einnahmen und Ausgaben gestalten sich nach dem Rechnungsabschlusse 
wie folgt: 1911 1910 
Einnahmen: Einnahmerückstände aus dem Vorjahre.. — — 
Aus Haus und Garten.... 577 5958, 
Aus dem Wirtschaftsbetriebe..... 4344 34568, 
Ersatz an Verpflegungskoste..... 24683 20453, 
Zuschüsse .. . . . ... 160400 162 288, 
Sonstige Einnahmen.......— 427 364, 
zusammen 190631 187 111 0 
2
	        
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