Gemeinnützige Anstalten, Armenpflege und Wohltätigkeit
aufgestellt werde. Die Zinsen aus dem Stiftungskapital behielt sich die Stifterin auf
Lebenszeit vor.
Nach ihrem Tode sollen aus den Zinsen, soweit sie nicht für vorgenannten Zweck
erforderlich sind, würdige arme Kranke der Stadt Nürnberg, die hier heimatberechtigt sind,
unterstützt werden.
Unter sonst gleichen Verhältnissen sollen bedürftige mittlere und untere Beamte sowie
ständige Arbeiter, die bei der Kgl. Kanalverwaltung angestellt sind, in Nürnberg selbst oder
im Bezirksamtssprengel Nürnberg wohnen, vor den übrigen Bewerbern den Vorzug erhalten.
Solange die Stifterin die Zinsen bezieht, soll die Stiftung durch den Stadtmagistrat
Nürnberg unentgeltlich verwaltet werden. Durch die Beschlüsse der städtischen Kollegien
vom 7. und 16. Februar 1911 wurde die Stiftung zur Verwaltung und Ausrichtung über—
nommen. Die staatliche Genehmigung hat sie laut Entschließung des Kgl. Staatsministeriums
des Innern vom 12. April 1911 erhalten.
Vermögenszuflüsse zu bestehenden Stiftungen.
1. Zu den Vereinigten Armenpflegestiftungen. Der am 4. April 1911
verstorbene Heiliggeistspitalpfründner August Baumann war bei einer Lebensversicherungs—
gesellschaft fir den Todesfall mit 857,15 A versichert.
Die Versicherungssumme wurde als teilweiser Ersatz der Verpflegungskosten dem
Vermögen der Heiliggeistspitalstiftung einverleibt.
Der Sankt Marthaspitalstiftung sind 7000 MA6 zugeflossen als Anteil am Kaufpreis
einer von der reformierten Kultusstiftung Sankt Martha dahier verkauften Teilgrundfläche,
an welcher der Sankt Marthaspitalstiftung das Miteigentumsrecht zusteht, für den Fall,
daß die Fläche nicht mehr für den reformierten Gottesdienst erforderlich ist.
2. Zu den Vereinigten Kranken— und Ortsarmenpflege-Stiftungen. Die
Lokomotivheizersgattin Therese Kernstock, hier, hat mit Zustimmung ihres Ehemannes
Johann Kernstock 2000 M übergeben. Aus den Zinsen dieses Kapitals soll nach ihrem
Ableben jährlich der Betrag von 20—525 M zur Schmückung der Grabstätte ihrer am
21. September 1908 verstorbenen Tochter und der Rest zu beliebigen wohltätigen Zwecken
verwendet werden. Solange die Stifterin noch am Leben ist, wird sie für die Pflege des
Grabes selbst Sorge tragen; sie bezieht daher auch die Zinsen aus dem übergebenen Kapital
auf Lebensdauer.
3. Zu den Stiftungen für verunglückte Feuerwehrmänner und ihren
Hinterbliebenen. Die Privatiere Lydia Puscher hat in ihrem Testament der städtischen
Feuerwehr 500 Mä vermacht, die den obengenannten Stiftungen einverleibt wurden.
4. Zur Eugen Herz-Stiftung. Julius Herz Ritter von Hertenried hat
der Eugen Herz-Stiftung ein Vermächtnis von 2000 M ausgesetzt, welches dem Stamm—
vermögen dieser Stiftung zugeführt wurde.
5. Zu den Stiftungen zum allgemeinen Krankenhaus.
Dem städtischen Krankenhaus hat die Privatiere Lydia Puscher 15000 M zuge—
wendet und bestimmt, daß die Zinsen an Dienstboten zu ihrer Erbolung oder Heimreise
verabreicht werden sollen.
6. Zur Deutschen Sängerbundes-Stiftung. Dem Vermögen der Deutschen
Sängerbundes-Stiftung sind an Gaben von Gesangvereinen und Sängerbünden 2900,28 M
zugeflossen.
7. Zum Stammvermögen für örtliche Wohltätigkeitszwecke der
Armenpflege. Auch die städtische Armenpflege hat die Privatiere Lydia Puscher
in ihrem Testament mit 5000 M bedacht. Die Zinsen dieses Kapitals werden zur
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