Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Gemeinnützige Anstalten, Armenpflege und Wohltätigkeit 
in 36 Fällen für 
72 
„10 
„1053 
310 
160 
Brennmaterial . 4198, 
Pflege armer Kinder 5254, 
Krankenhilfe. .. A 
Reiseunterstützungen 3334, 
Beerdigungskosten 57858, 
Reinigungskosten .. . 198, 
—060800 Verpflegung Geisteskranker in Anstalten. 74591, 
in 2466 Fällen zusammen. 685523 
1910: in 2116 Fällen 67 228 M. 
Ohne Ersatzanspruch mußten an Fremde gemäß Art. 14 IV des Armengesetzes 
folgende Unterstützungen gegeben werden: 
an 55 Personen Wochenalmosen. . ..e 
11 Mittagskost und Brot.. 
8 augenblickliche Geldunterstützung. 
„.1Person Kleidungsstücke. .. 
in 21 Fällen Kinderpflege im hiesigen Kinderspitaa.. . .. 
„6 mit Kostgeld und in Krippenanstalten 
„99 Kurkosten im hiesigen Krankenhaus.... . . 
in auswärtigen Krankenhäusern. .. 
„28 ärztliche Hilfe durch Privatärzte..... 
60 ärztliche Hilfe durch Armenärzte, welche hierfür 
eine besondere Vergütung nicht beanspruchen können, 
1 Fall Verpflegungskosten an das Stadtmissionsheimn .. 
„67 Fällen Heilmittel. .. .. 
in 360 Fällen zusammen.. .. ... 
1910: in 316 Fällen 5995 M. 
Die hiesige Armenpflege vermittelte die Auszahlung der für fremde, hier wohn— 
hafte Personen von ihren Heimatgemeinden übersandten Unterstützungen, Krankenkosten usw. 
im Berichtsjahre in 1614 (1613) Fällen. 
Unterstützung von in NRürnberg beheimateten Personen durch fremde 
Gemeinden. Nach den oben angeführten Grundsätzen hatte die hiesige Armenpflege eine 
Reihe von Unterstützungen, die von den Aufenthaltsgemeinden an hier beheimatete hilfs— 
bedürftige Personen gegeben waren, zurückzuerstatten. 
Es waren dies Ausgaben 
für Almosen.. 283812 M für uugenblickliche Unterstützungen 781 MÆ 
Kost- und Pflegegeld.. 13173, „ Brennmateria.. 88, 
Lernmittee... . . 232, „Irrenpflege... . 318, 
Reisevorschüusse.. 972. „Beerdigungskosten.. .. 604, 
Krankenhilfe.. .14266, „Konfirmandenunterstützungen. 346, 
zusammen 54592 (51 415) M6. 
Krankenhilfe. Den armen Kranken wird Verpflegung und Heilung entweder in 
ihren Wohnungen durch Zuweisung eines Armenarztes und Anweisung von Krankengeld 
oder durch Aufnahme in das städtische Krankenhaus gewährt. 
Auch werden arme Kranke in einzelnen Fällen auf ärztlichen Antrag in Privatheil— 
anstalten, wie in die Maximilians-Augenheilanstalt hier, in die Lungenheilstätten Engelthal 
(für männliche Personen) und Fürth (für weibliche Personen) sowie in das Walderholungs— 
heim Rückersdorf aufgenommen.
	        
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