—
Wuenn,
erühtund mi
ünschlosen
völlomben 9
u brinhey—
ꝛe ungbhängg
genügend he.
tingung eined
dieser besoh—
st für kleiner
also nicht 1j.
Diese Leu—
austeichende
d dergl. srd
aqünglich sen.
⁊Regel niht
npen hedürfen
fennzeichnen—
amiaung. P
tungsanlagen
nen Leitungen
anfon Werkh
Installateuren
Anderungen
miound hietß
Anorduungen
—VX
rfraaten Vu
non Otraen
Feuerschutz und Feuerversicherung
Saalaufsicht. Die Saglaufsicht ist im Berichtsjahre nach Maßgabe der im Jahre
1904 getroffenen Einteilung (siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 299) von 13 Beamten
ausgeübt worden. Kontrolliert wurde das Apollotheater, das Intime Theater, die Luitpoldsäle
und 48 (40) größere Säle, Varietés, Singspielhallen und Kinematographentheater. Die
Gesamtzahl der vorgenommenen Kontrollen betrug 3696 (3571). Davon betrafen das
Apollotheater 431 (425), die Luitpoldsäle 416 (428), das Intime Theater 400 (412) und die
übrigen Säle, Varietés, Singspielhallen, Zirkus und Kinemathographentheater 2449 (2306).
In 9 (12) Fällen ist gegen die Theater- oder Saalbesitzer Strafanzeige erstattet und in 52
(18) Fällen eine Verwarnung erteilt worden, weil den Anordnungen nicht oder nur teilweise
nachgekommen war, im übrigen haben die Kontrollen keinen Anlaß zu nennenswerten
Beanstandungen gegeben.
Feuerbeschau. Die regelmäßige Nachschau in den Gebäuden, in denen feuergefährliche
Stoffe lagern sowie die Feuerbeschau in den übrigen Gebäuden wurde im Berichtsjahre von
drei damit beauftragten technischen Beamten ausgeführt. Die Nachschau über Lagerung von
Sprengstoffen und Feuerwerkskörpern wurde bei 9 (10) Büchsenmachern, 44 (42) Kaufleuten
und 0O (1) Fabrikanten vorgenommen. Anlässe zu Beanstandungen lagen nicht vor. Für die
Lagerung solcher Stoffe sind die Vorschriften in der Ministerialbekanntmachung vom
27. Juli 1905, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, maßgebend. Für die Lagerung und
die Verwendung von Sprengstoffen und Zündmitteln bei der Ausführung von Sprengarbeiten
gelten die oberpolizeilichen Vorschriften vom 26. Januar 1910, welche am 1. Juli desselben
Jahres in Kraft getreten sind.
Kaminkehrwesen. Die am 1. Juli 1910 in Kraft getretene Neueinteilung der
Kaminkehrbezirke hat für das Stadtgebiet 28 Kehrbezirke geschaffen. Die innere Stadt
umfaßt 6, der Burgfrieden mit den Vororten 22 Bezirke.
2. Feuerlöschwesen.
Allgemeines. In der Einrichtung des Feuerlöschwesens hat sich im Berichtsjahre
nichts geändert. Der Branddienst wurde wie bisher durch die Berufsfeuerwehr in Gemein—
schaft mit der freiwilligen Feuerwehr ausgeübt. Die innere Stadt und die anstoßenden
nördlichen, östlichen und südlichen Stadtteile werden durch die Hauptfeuerwache und die
Feuerwache beim Marxtor, der westliche Stadtteil wird durch die Feüerwache West gedeckt.
Der Bau der neuen Feuerwache Ost, welche mit einem Automobillöschzug belegt wird, wurde
soweit gefördert, daß die Indienststellung im Herbst 1912 erfolgen kann. Der langjiährige
Leiter des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg, Branddirektor Wolfermann, trat mit
Ablauf des Jahres in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde der Kgl. Brand—
meister der Berliner Feuerwehr, Dipl-Ing. Sandberg, ernannt, der sein Amt am 1. Januar
1912 antrat.“
Das von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten verliehene Ehrenzeichen für
25 jährige Feuerwehrdienstzeit wurde am 17. Mai in feierlicher Weise an 29 Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren überreicht.
Personal. Das Personal der Berufsfeuerwehr bestand am Schlusse des Jahres
aus: 1 Branddirektor, 1 Brandmeister, 5 Oberführern, 19 Oberfeuerwehrmännern, 46 Feuer—
wehrmännern, die als Schlosser, Schmiede, Zimmerleute, Telegraphenarbeiter, Gerätewärter
in den Werkstätten der Feuerwehr arbeiteten, und 30 Feuerwehrmännern, die bei der städtischen
Straßenreinigung beschäftigt waren; zusammen 102 Mann.
Die Reservefeuerwehr hatte 40 Mann, die bei der städtischen Straßenreinigung
beschäftigt waren. Es bestand demnach die städtische Feuerwehr aus insgesamt 142 (140)
Mann. Außerdem gehörten dazu 3 Turmwächter, 18 Kutscher.
4