158
Bauwesen
Nach den Beschlüssen der beiden städtischen Kollegien werden im Interesse der
Erhaltung und Verschönerung des Straßen- und Ortsbildes für Freilegung alter schöner
Fachwerksfassaden durch Beseitigung des darüberliegenden Verputzes und für sachgemäße
Wiederherstellung Zuschüsse gewährt, ebenso für die Erneuerung alter Dachspitzen, Wetterfahnen
und dergleichen.
Die Begutachtung der einschlägigen Gesuche erfolgt durch die Baupolizei.
Von den beteiligten Hausbesitzern wurden diese Beihilfen mehrfach in Anspruch genommen.
Vom Stadtmagistrat wurden neue Grundlagen für die statischen Berechnungen bei
den Baupolizeiplänen, gültig vom 1. Oktober 1911 ab, aufgestellt. Hierfür wurden im Anschluß
an das Vorgehen der Baupolizeibehörden anderer Städte, so der Lokalbaukommission
München, zum Zwecke der Vereinheitlichung im ganzen deutschen Reich die vom preußischen
Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 31. Januar 1910 herausgegebenen Bestimmungen
über die bei Hochbauten anzunehmenden Belastungen und die Beanspruchungen der Baustoffe
und Berechnungsgrundlagen für die statische Untersuchung von Hochbauten übernommen und
mit den für die örtlichen Verhältnisse notwendigen Ergänzungen und Abänderungen versehen.
Der Personalstand der Baupolizei für Hochbau am Schlusse des Berichtsjahres war:
Ingenieur als Leiter und Vorstand der Baupolizeiabteilung; ferner in
Abteilung 1:7 (6) Baumeister, 1 (2) Bauführer (stellvertretender Baumeister), 7 (7)
Bauführer, 1 (1) Ingenieurassistent (Diplomingenieur), 6 (5) Bauassistenten, sämtlich
vorwiegend für den äußeren Dienst, 1 (1) Bauführer für den inneren Dienst, 7 (7) Bauaufseher
aus dem Arbeiterstande, 1 (1) Meßgehilfe, 3 (3) Grubenaufseher.
Abteilung II: 1 (1) Baumeister, 3 (3) Bauführer, 2 (2) Wohnungsinspektoren, 1 (1)
Werkmeister für Aufzüge.
Der Personalstand der Baupolizei, Abteilung für Hausentwässerung, am Schlusse des
Berichtsjahres war 1 Baumeister als Leiter dieser Abteilung, 1 Baumeister und 5 Bauführer
für den inneren und äußeren Dienst, 1 Tiefbauaufseher aus dem Arbeiterstande, 3 Gruben—
aufseher, 2? Aufseher zur Überwachung der Kläranlagen.
8. Offentliche Anlagen. Stadtgärtnerei.
Neuanlagen. 1. Weiterer Ausbau des Luitpoldhains. Die Arbeiten des
Berichtsjahres erstreckten sich auf die Ausgestaltung des östlichen Teiles des Vorparkes,
soweit sich auf ihm noch ältere Bestände der ursprünglichen Anpflanzung befanden, ferner
auf die Begrünung und Bepflanzung des Platzes, auf dem im Jahre 1906 der Kunsthand—
werksbau stand. Gleichzeitig wurden die Fahr-, Reit- und Radfahrwege auf der Strecke
vom Haupteingang längs der Wilhelm-Späthstraße bis zur alten Einfahrt bei der Straßen—
bahnwagenhalle hergestellt. Auf der Strecke des früheren Kunsthandwerksbaues wurde die
Alleepflanzung durchgeführt.
Nachdem die Schützengesellschaft das Vorland auf der Strecke Wodanplatz zur
Lohengrinstraße abgetreten hatte, konnte auch der Reit- und zweite Radfahrweg auf dieser
Strecke der Ringallee angelegt werden. Ebenso wurde hier der nördliche Teil des Parkes
zwischen der westlichen Ringallee und der Tiergartenstraße bis zur Lohengrinstraße zu einer
Anlage ausgestaltet.
Nachdem die Abtretung des südlich der Bayernstraße gelegenen, mit Hochwald
bestandenen Teiles des Luitpoldhaines, einschließlich der vier Nummerweiher und ihres süd—
lichen, westlichen und nördlichen Umgehungsweges an die Tiergartengesellschaft zum 1. Januar
1911 genehmigt worden war, mußte mit der Absperrung dieses Geländes gerechnet werden.
Es wurde deshalb, da man einen fortgesetzt sich steigernden Verkehr annehmen mußte,
der östlich des Hochwaldes liegende Verbindungsweg von der Bayernstraße zum großen