Fällen wurde auf ein oder mehrere Jahre Nachsicht erteilt;
Fällen erfolgten Umbauten der Bäckereianlagen;
Fällen wurde der Bäckereibetrieb freiwillig eingestellt, weil die Anpassung
an die Vorschriften nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
hätte erfolgen können;
Fällen waren die eingeleiteten Verhandlungen am Schlusse des Berichts—
jahres noch nicht abgeschlossen.
Nachschau in Gast- und Schankwirtschaften. Auf Grund der Bundesrats-Ver—
ordnung vom 23. Januar 1902 über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast—
und Schankwirtschaften wurden im Berichtsjahre 535 (521) Kontrollen vorgenommen, welche
zu 113 (87) Beanstandungen und 4 (4) Strafanzeigen führten.
Wegen der Vornabme von Lobnauszablungen in Wirtschaften erfolgten 8 (0) Straf—-
anzeigen.
Kinderschutz. Im Vollzuge des Kinderschutzgesetzes wurden 966 (246) Kontrollen
vorgenommen, die zu 113 (65) Beanstandungen und — (1) Strafanzeige führten.
Sonntagsruhe. Hinsichtlich der Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen während
der sonntäglichen Ruhezeit wurden in hiesigen gewerblichen und kaufmännischen Betrieben
durch die aufgestellten Kontrollbeamten insgesamt 38627 (68614) Kontrollen vorgenommen,
auf Grund deren 138 (228) Verwarnungen ergingen und 3 (5) Strafanzeigen erfolgten.
Außerdem ist zur ständigen Überwachung aufsichtspflichtiger Betriebe die Schutz—
mannschaft angewiesen. Durch sie wurden im Berichtsjahre 123 Strafanzeigen erstattet.
Auf Grund der vom Bundesrat gemäß 8S 105c6 der Reichsgewerbeordnung zugelassenen
Ausnahmen waren im Berichtsjahre nach erfolater Anzeige Arbeiter an Sonntagen bis
mittags 12 Uhr beschäftigt in:
32 (37) Damenkonfektionsgeschäften an 76 (66) Sonntagen, 5 (5) Färbereien und
Reinigungsgeschäften an 22 (12) Sonntagen, 6 (5) Konditoreien an 14 (17), 2 (2) Oblaten—
fabriken an 10 (10), 2 (7) Putzgeschäften an 6 (20), 834 (36) Schneidereien an 79 (01),
16 (18) Schuhmachereien an 27 (28), 8 (16) Svielwarengeschäften an 18 (46) und in 1 (I)
Strohhutfabrik an 5 (1) Sonntagen.
Gemäß 8S 105 f. der Reichsgewerbeordnung wurde nach gutachtlicher Einvernahme
des Kgl. Gewerberates für Nürnberg-Fürth wegen unvorhergesehener dringlicher Arbeiten in
31 (20 Betrieben an zusammen 40 (44) Sonntagen die Beschäftigung von über 16 Jahre
alten Arbeitern erlaubt.
Maß,-und Gewichtspolizei. Wie im Vorjahre wurden alle Gewerbetreibenden,
die eichpflichtige Maße, Gewichte und Wagen fübren. vorher durch besonderen Zettel auf
die Eichtage hingewiesen.
In 1440 (1688) Fällen wurden Prüfungen vorgenommen, die zu 450 (412) Bean—
standungen führten. In 2 (4) Fällen wurde Strafantrag gestellt.
Außerdem wurden durch die Schutzmannschaft 9 Strafanzeigen erstattet.
Stellenvermittler. Auf S. 90Off. des Verwaltungsberichts 1910 sind die durch das
Stellenvermittlergesetz vom 2. Juni 1910 geschaffenen Verhältnisse eingehend besprochen worden.
Wie schon dort hervorgehoben ist, wird durch das Gesetz der unbeschränkten Ver—
mehrung der Stellenvermittler Einhalt geboten, erstens durch die Bedürfnisfrage, welche
immer zu verneinen ist, wenn für die Gemeinde oder den wirtschaftlichen Bezirk ein öffent—
licher gemeinnütziger Arbeitsnachweis in ausreichendem Umfange besteht, dann weiter durch
den natürlichen Abgang, endlich auch durch den Umstand, daß das Gesetz die Fälle in ver—
schärfter Form festgelegt hat, in welchen Unzuverlässigkeit in Bezug auf den Gewerbebetrieb
stets anzunehmen und demgemäß die Erlaubnis zurückzuziehen ist—
Gewerbe- und Straßenpolizei
„14635)