74
Bauwesen
Außerdem wurden noch 3134 Dung— und Jauchengruben, als Ersatz für alt
schadhafte, neu hergestellt. e
Am Schlusse der Berichtsjahre waren noch 13317 13311 gewöhnliche Abortgruben
im Stadtgebiet vorhanden.
Personalstand. Der Personalstand der Baupolizei für Hochbau am Schlusse der
Berichtsjahre war folgender.
I. Verwaltungsabteilung: 141 rechtskundiger Magistratsrat als Referent
11 Obersekretär, 22 Sekretäre, 212 Offizianten, 111 Kanzlist, 112 Funktionaͤre
414 Assistenten.
B. Technische Abteilung: 1 1 Oberingenieur als Leiter und Vorstand der
Baupolizei-Abteilung.
Unterabteilung J: 11 Ingenieur für Eisenbeton, 819 Baumeister, 111 Bauführer
(Diplomingenieur) als stellvertretender Baumeister, 88 Bauführer, wovon 1 Bauführer als
Hilfsarbeiter für den Eisenbetoningenieur, 98 Bauassistenten, sämtlich vorwiegend für den
äußeren Dienst, 111 Bauführer für den inneren Dienst, 1 — Bauassistent für den inneren
Dienst, 7 17 Bauaufseher aus dem Arbeiterstande, 111 Meßsgehilfe, 3138 Grubenaufseher
11 Grubenarbeiter als Beihilfe für die Grubenaufseher.
Unterabteilung II: 111 Baumeister, 313 Bauführer, 212 Wohnungsinspektoren,
111 Werkmeister für Aufzüge.
3. Tiefbauten.
Vermessungswesen. Das Personal der Vermessungsabteilung bestand zu Ende der
Berichtsjahre aus 112. Ingenieuren, 1I — Geometer, 56 Bauführern, 21 Bauassistenten
und 616 Meßgehilfen.
Die Hauptarbeit des äußeren Dienstes war die Absteckung der Baulinien oder
der neuen Eigentumsgrenzen in folgenden 7 Fällen:
1. Bei Neubauten und Einfriedigungen Privater, wofür ein genehmigtes Baugesuch
vorlag, waren 1531145 Absteckungen vorzunehmen,
2. ebenso für städtische Bauausführungen der verschiedensten Art (außer für
Straßenbau) 111 68.
In beiden Fällen wurde 296249 mal der Sockel kontrolliert. Weder für diese
Absteckungen noch für die Sockelkontrollen wurden eigene Gebühren erhoben.
3. Dagegen wurden für Baulinienabsteckungen ohne genehmigte Baugesuche, wenn
Grundbesitzer ihre Grundstücke in Bauplätze einteilen lassen wollten, und für das Vorzeigen
dieser Baulinien bei den Messungsterminen die bereits bisher erhobenen Gebühren durch
Gesamtbeschluß vom 31. Dezember 1912 neu festgesetzt: Für eine Arbeitsdauer unter 2 Stunden
5 M Mindestgebühr, für den 8stündigen Arbeitstag 25 “0, für jede weitere angefangene
Stunde 3,560 40. 50 30 derartige Baulinienabsteckungen brachten eine Einnahme von 8741572 ⸗b.
4. Ferner wurden bei Absteckungen zum Zwecke des Straßenbaus nach Gesamt—
beschluß vom 16. Mai 1913: 20 & für den laufenden Meter erhoben. Für 42 27 Absteckungen
wurden 35221379 vereinnahmt.
5. Außerdem waren noch zahlreiche Absteckungen vorzunehmen, 1914 in 238 Fällen,
um Frontlängen zu ermitteln, besonders zur Berechnung der Kanalbaukosten und zum Vollzug
des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911.
6. Die Vermessungsabteilung mußte zu 9485 Vermessungen, die die Stadt⸗
gemeinde für Straßenabtretungen, Grundstückskäufe und Verkäufe beantragte, die Baulinien
und meist auch die neuen Eigentumsgrenzen abstecken und später dem Kgl. Messungsamte
beim Termin vorzeigen.