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Gemeindevertretung und Verwaltung
1913 1914
67 42
Versäumnisurteele. *
Beruhenderklären (außergerichtlichen Vergleich,
Nichterscheinen der Parteien im Termin usw.)
„Verweisung an andere Gerichte.
Von den unerledigt gebiebenen Rechtsstreitigkeiten sind
aach der letzten Sitzung angefallen . 7
behufs Beweiserhebung vertagt worden . . — 10
bis zur Erledigung anhängiger Prozeß- bezw.
Strafverfahren ausgesetzt worden. 13 22
Versäumnisurteile noch zuzustellen gewesen .. 3 3
Die Klagesumme betrug über 100M in 47 54 Fällen, unter 100 in 390 392 Fällen.
Nicht festgestellt wurde die Höhe des Streitwertes in 28128 Fällen.
Der Wert des Streitgegenstandes betrug 1913 1914
bis 20 —0. bei 210 196 Rechtsstreitigkeiten
mehr als 20 bis 50 06.. 1137 140
50 bis 100 /C6.. 43 56
.. 100 .. 47 54
Sitzungen fanden statt mit Beisitzern 52152, ohne Beisitzer 316.
Die Zahl der Streitverhandlungen betrug 428 478.
Von den angefallenen und den aus den Vorjahren übergegangenen Rechetsstreitig—
keiten wurden erledigt: 1913 1914
in weniger als 1 Woche ..197 198
in 1 Woche bis 2? Wochen.126 98
in 2 Wochen bis 1 Monat ... 58 71
in 1 Monat bis 3 Monaten... 30 75
in mehr als 3Z Monaten. 21 21
GBegen Endurteile wurden Berufungen eingelegt in 62 Fällen.
Versäumnisurteile wurden 67 42 erlassen; gegen weitere 3221 Versäumnisurteile
wurde Einspruch erhoben; die Erledigung dieser Rechtsstreitigkeiten ist in anderer Weise erfolgt.
VollstreckbareAusfertigungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wurden 63 53 erteilt.
Einigungsamt. Einigungsverhandlungen fanden 187 statt.
Eine Einigung unter den Beteiligten wurde in 1214 Fällen erzielt.
Gutachten und Anträge. Vom Ausschuß wurden 1913: 2Gutachten erstattet; sie betrafen
die Frage der Errichtung eines Innungsschiedsgerichts der Bader-, Friseur- und Perückenmacher—
zwangsinnung in Nürnberg, sodann Reformvorschläge zugunsten von Gehilfen und Lehrlingen
in Gast- und Schankwirtschaften (Abgabenverbot und Arbeitsnachweis).
Außerdem fand 19183 eine Gesamtsitzung der Beisitzer statt, um die Wahl des nach Leipzig
zum Verbandstag deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte abzuordnenden Vertreters des
Gewerbegerichts vorzunehmen.
Im Jahre 1914 fand weder eine Ausschuß- noch eine Gesamtsitzung statt.
b) Kaufmannsgericht.
Personalstand. Der Personalstand ist der gleiche wie beim Gewerbegericht.
Für die auf den 24. und 25. November 1913 anberaumten Neuwahlen der Bei—
sitzer und Hilfsbeisitzer des Kaufmannsgerichts für die Wahlperiode 1914/16 wurde, ähnlich
wie bei den Wahlen zur Angestelltenversicherung, die Verbindung von zwei oder mehr Vor—
schlagslisten zugelassen. Von den selbständigen Kaufleuten wurde nur eine Vorschlagsliste