86 —
dem Ausschuß zu vereinbarenden-Zeitraum, der
Schatzmeister auf d Jahre, die 3 Beisitzer auf 3 Jahre u. j. w.
Es ist also eine Aendernng eingetreten, die dahin geht, daß wäh⸗
rend der Vorstand oder Vorsitzende jetzt auf einen Zeitraum von5
Jahren gewählt wird, der Vorsitzende von nun an ad Lbitum vom
Ausschusse gewählt werden kann auf eine Zeit, die gar nicht beschränft
ist. Das ist eine Erweiterung der Kompetenz des Ausschusses, die darin
ihre Gefährlichkeit hat, möchte ich sagen, daß damit auch die Verträge
die mit dem Vorsitzenden abgeschlossen werden, auch diese Zeit abge⸗
schlossen werden können, daß also auch die Verträge, hach weichen seine
Honorirung erfolgt, und was ich bereits in der Etatberathung anregte,
auf diese unbestimmte Zeit uns belasten. Es würden demit auch jene
Etatsposten, von denen ich vorhin verlangt habe, sie möchten jährlich
Ihrer Revision unterworfen werden, auf unbeftimmte Zeit bestimmt,
ohne daß Sie ein Recht haben dieselben zu ändern. Ich halte es nicht
für gut, sondern ich glaube, daß es genügend ist, weun wir den Vor—
stand auf einen Zeitraum von 5. Jahren wie früher wählen. Ich
halte daher den Antrag, daß dieser 8 wieder in seine frühere Fassung
abgeändert wird, die eben dahin geht:
„Der Vorstand wird durch den Beschluß aus den Verbands—
mitgliedern auf 5 Jahre, die 3 Beifißer auf 3 Jahre.“
Es ist das vollständig genügend, wenn wir uns mit unseren
Verträgen auf 5 Jahre binden, darüber hinaus wissen wir nicht, welche
Kräfte wir dann zur Verfügung haben, welche für uns eintreten. Ich
bin in dieser Beziehung über diesen 8 seiner Zeit mit dem bleibenden
Ausschusse in Kollision gekommen, weil die Veranlassung hierzu, welche
die Motive zu dieser Aenderung, mir durchans nicht konvenirten. Die
Motive zu dieser Aenderung liegen einzig in dem Wunsche des Herrn
van den Wyngaert, man möge ihn aber auf 10 Jahre wählen. So
sehr ich nun persönlich alle Wüusche meiner Freunde zu befriedigen
suche, so glaube ich doch nicht, das der Verbaud das Recht und die
Pflicht hat, deshalb eine Statutenänderung eintreten zu lassen und ich
überlasse es Ihnen, ohne Weiteres die Sache näher zu begründen und
auf den eigentlichen Streit, der dabei obgewaltet hat, näher einzugehen,
das würde zu weit führen, ich überlasse es, wie gesagt, Ihnen zu ent—
scheiden und zu bestimmen, indem ich den speziellen Antrag stelle, die—
sen 8 6 in seiner alten Fassung bei zubehalten, daß auch der Vorstand
auf nicht länger als 5 Jahre gewählt wird. —
Woltersdorf: Es scheint also, daß, wenn wir dieses thun würden,
Sie für en bloe Annahme sein wurden.
N. N: Ich stelle den Antrag daß wir zuerst darüber abstimmen,
ob die Statuten en bloe angenommen werden sollen oder nicht.
Dieser Antrag ist der weitgehendste und ich glaube, daß deshalb
zuerst über denselben abgestimmi werden muß.
Regierungsrat Wernekinck: Die Rede des Herrn Dr. Sellnick war
nach meiner Änsicht schon zu speziell eingehend. Sie war bereits Spe—
zial-Debatte; es handelt sich jetzt aber erst generell darum, ob wir die
Statuten en bloc annehmen woͤllen oder nicht. Herr Dr. Sellnick hat
/
zler!
zh 4.
ul
yb
9
sürd⸗
—V
wond)
saud
D
J
RXR
ihe
un
ysti
—38
901
sim
don
hein
herd
—RX
X
Pos!
R
yn