Objekt: Thomas von Aquin: In 3. librum sententiarum – Nürnberg, STN, Cent. II, 32

114 
seine Gesandten die Mitteilung der Antwort an die Fürsten 
veranlasst hatten, weil sie daraus den getreulichen Willen der 
Nürnberger spüren könnten, die nicht gewillt seien, hinter dem 
Rücken in dieser gemeinsamen Sache etwas Sonderliches zu 
handeln. 
Von den Städten wurde dieser enge Anschluss an Sachsen, 
zumal die Mitunterschreibung der Confession, den Nürnbergern 
stark verdacht?). Auch bei den lutherischen Städten trug sich 
allerlei „Murmeln und Verdruss zu, mit den Zwinglischen war 
es vorhin nass“, So tauchten denn bald die alten Beschuldi- 
zungen wieder auf. Albrecht von Mansfeld eröffnete Kress 2), 
dass seine Auftraggeber die Nachricht hätten, Nürnberg wolle 
kaiserliche Befehle in Sachen der Ceremonien und des Glaubens 
annehmen, Der Wahrheit gemäss konnte Kress das Gegenteil 
behaupten. 
In diesen Tagen, am 4. oder 5. Juli, trafen Koler und 
B. Baumgartner zur Unterstützung der Gesandten in Augs- 
burg ein. 
Am 9. Juli% wurden alle protestierenden Stände auf das 
Rathaus berufen, Die Fürsten, zuerst befragt, ob sie neben dem 
Bekenntnis noch andere Artikel anzuzeigen hätten, nahmen Be- 
dacht. Darauf forderte Pfalzgraf Friedrich von den Städten Ur- 
sachen und Artikel, weshalb sie den Abschied laut ihrer Antwort 
vom 5. aus Gründen des Gewissens nicht bewilligen könnten; 
sie erhielten bis zum 12, Bedenkzeit. Die Fürsten liessen durch 
ihre Theologen und Räte eine Antwort beraten, woran auf Ein- 
ladung auch Osiander und Volkamer als Vertreter Nürnbergs und 
Reutlingens teil nahmen. In der Erklärung 4) der Fürsten und 
der beiden Städte, die am 10. überreicht wurde, lehnte man es 
ab, weitere Artikel zu übergeben, da die Missbräuche in den 
überreichten Artikeln bereits bekämpft seien. Am 12. übergaben 
auch die Städte ihre Beschwerdeschrift, nachdem die Fürsten 
dieselbe gebilligt hatten 5). Besonders auf drei Punkte hatten 
sie sich geeint, die Unterdrückung der Evangelischen in’ katho- 
lischen Territorien und die nur vorläufige Duldung der reinen 
Lehre könne nicht anerkannt, die rechte Lehre von der Messe 
nicht verurteilt werden. Hatte der Kaiser durch seine Forderung 
specieller Gründe Zwiespalt zu stiften beabsichtigt, indem er die 
verschiedenen Meinungen vom Abendmahl zu erwecken suchte, 
so war der Plan durch diese gemeinsame Antwort vermieden, 
welche geschickt den streitigen Artikel umging. 
‘) 750. An die Gesandten, 4. Juli, Bb. 113. 2) 756. 3) C. R. 
JI, 779. Keim, S. 172. Pol. Corr. I, S. 469. *) C. Rı II, 776. Coe- 
lestin II, S. 218. Chyträus S. 123. 5) Keim, S. 176.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.