Volltext: Hans Sachs

Nun fchtweigt ein went ond habet rhu 
Bnd N LOnR Comedizu 
Wie lich all fach verlauffen tDut. ı) 
5, Dramatijche Dichtungen. 
anngleich das Schaufpiel und insbefondere das geiftliche 
Spiel auch in Nürnberg in frühere Jahrhunderte zuräck- 
u reicht, fo ift doch die Aufführung dramatifcher Stücde erft 
jeit etwa der Mitte des 15. HZahrhunderts urkundlich bezeugt. 
Die Stücde, von denen wir zunächft hören, find Saftnachtfpiele, 
unflätig in ihrem Inhalt, roh in ihrer ganzen Haltung und 
überaus derb in ihrer Komik, Sie verlegten das beffere Ge 
fühl, die gute Sitte und die Wohlanftändigkeit zuweilen in 
einem Grade, daß der Rat fich zu befonderen AMaßregeln ver: 
anlaßt jah. 1468 und 1469 verbot er die leichtfertigen, üppigen 
und unfenfchen Spiele und Reime, die nicht allein in den 
Häufern, fondern auch fonftwo bei Tag und Nacht vorgeführt 
wurden. Er nennt fie fündlich, ärgerlich und fchändlich und 
die Darftellung vor ehrbaren Leuten, zumal vor ZJungfrauen 
und Frauen, unziemlich, YAiemand, weder Srauens» noch 
Mannsperfonen, jung noch alt, fol folch unzüchtig und un« 
ziemliche Worte oder. Gebärden in Reim: oder anderer Weile 
üben oder gebrauchen, und jedermann fich nicht allein im 
Befuch der Häufer, fondern auch fonft allenthalben ehrbar, 
züchtig und ziemlich halten, alles bei einer Strafe von drei 
Bulden und mehr. Verkündigt wurde Ddiejes Gefeß am 
9. Januar 1469, alfo Furz vor Saftnacht. Als die Tuchhefter- 
gefellen 1476 ein Saftnachtfpiel aufführen wollten, wurde es 
ihnen zwar von Ratswegen erlaubt, ihnen aber zugleich auf- 
erlegt, dem Pfänder ihre Hauptleute — die Leiter und Träger 
der wichtigften Rollen — anzugeben und Feine Unzucht zu üben. 
1!) Erfte Bans Sachsausgabe. 1. 23d, (1558) Blatt 121, aus 
dem Einaanag zur „NTarkaräfin Grifelda.”
	        
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