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Bnd N LOnR Comedizu
Wie lich all fach verlauffen tDut. ı)
5, Dramatijche Dichtungen.
anngleich das Schaufpiel und insbefondere das geiftliche
Spiel auch in Nürnberg in frühere Jahrhunderte zuräck-
u reicht, fo ift doch die Aufführung dramatifcher Stücde erft
jeit etwa der Mitte des 15. HZahrhunderts urkundlich bezeugt.
Die Stücde, von denen wir zunächft hören, find Saftnachtfpiele,
unflätig in ihrem Inhalt, roh in ihrer ganzen Haltung und
überaus derb in ihrer Komik, Sie verlegten das beffere Ge
fühl, die gute Sitte und die Wohlanftändigkeit zuweilen in
einem Grade, daß der Rat fich zu befonderen AMaßregeln ver:
anlaßt jah. 1468 und 1469 verbot er die leichtfertigen, üppigen
und unfenfchen Spiele und Reime, die nicht allein in den
Häufern, fondern auch fonftwo bei Tag und Nacht vorgeführt
wurden. Er nennt fie fündlich, ärgerlich und fchändlich und
die Darftellung vor ehrbaren Leuten, zumal vor ZJungfrauen
und Frauen, unziemlich, YAiemand, weder Srauens» noch
Mannsperfonen, jung noch alt, fol folch unzüchtig und un«
ziemliche Worte oder. Gebärden in Reim: oder anderer Weile
üben oder gebrauchen, und jedermann fich nicht allein im
Befuch der Häufer, fondern auch fonft allenthalben ehrbar,
züchtig und ziemlich halten, alles bei einer Strafe von drei
Bulden und mehr. Verkündigt wurde Ddiejes Gefeß am
9. Januar 1469, alfo Furz vor Saftnacht. Als die Tuchhefter-
gefellen 1476 ein Saftnachtfpiel aufführen wollten, wurde es
ihnen zwar von Ratswegen erlaubt, ihnen aber zugleich auf-
erlegt, dem Pfänder ihre Hauptleute — die Leiter und Träger
der wichtigften Rollen — anzugeben und Feine Unzucht zu üben.
1!) Erfte Bans Sachsausgabe. 1. 23d, (1558) Blatt 121, aus
dem Einaanag zur „NTarkaräfin Grifelda.”