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ein Fünftel der ganzen Zölle und Verbrauchssteuern, denn die Zölle und
Verbrauchssteuern inkl. Spielkarten- und Wechselstempel ertrugen für das
deutsche Reich pro 1878/79 im Ganzen 241‘717,900 Mk.
Die Besteuerung des Zuckers ist reguliert durch Gesetz vom 26. Juni
1869 unter der Voraussetzung, dass 121% Ztr. Rüben zur Herstellung eines
Zitr. Rohzucker erforderlich seien und wäre sonach der Ztr. Rohzucker mit
10 Mk. belastet.
Die Rübenzuckerindustrie ist nun bei dieser Art der Besteuerung
bestrebt, im Interesse der Rentabilität die Methoden der Gewinnung des
Zuckers überlaupt und insbesondere aus der bei der Fabrikation schliess-
lich restierenden Melasse fortwährend zu verbessern. *) Dass dadurch die
Steuerverhältnisse für sie günstiger werden, ist selbstverständlich.
Durch die Verbesserungen der Fabrikation wird die Anzahl der zur
Gewinnung von 1 Ztr. Rohzucker erforderliceken Zentner Rüben herabge-
drückt, die Rückvergütung bleibt immer die gleiche. Es ist deshalb mo-
mentan von einer Neuregulierung der Steuerverhältnisse die Rede. Möge
die Regulierung ohne zu starke Belastung der Industrie eıfolgen, die sich
in der letzten Zeit ja — teilweise gerade durch die eigentümlichen Steuer
verhältnisse — sehr gehoben hat.
Die Produktion von Zucker (Saccharose) betrug 1880 annähernd **)
3,483,273 Tons, darunter
Rohrzucker 2,140,000
Rübenzucker 1,317,623
Palmenzucker 11,200
Ahornzucker 11,250
Sorghumzucker 3,200
3,483,273
Die Rübenzuckerproduktion verteilt sich folgendermassen:
Deutsches Reich 346,646 Tons
Frankreich 462,259
Russland und Polen 245,000
Oesterreich-Ungarn 153,922
Belgien 79,796
Holland 30,000 ,,
1,517,623 Tons.
Nach einer andern Zusammenstellung betrug 1879 die jährliche Pro-
duktion an Rübenzucker gegen 28 Mill. Ztr.:
*) Es sei hier in letzterer Richtung nur an das Osmoseverfahren, das Elutions- und
das Srontianitverfahren erinnert. Eingehendere Besprechung dieses Themas würde wohl
den Raum dieses Berichtes überschreiten.
**)\ Wagner, Technologie.