thumbs: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
Im persönlichen Dienst werden die Wehrpflichtigen je nach ihrer 
‚ozialen Stellung, ihrer persönlichen Tüchtigkeit und der Art ihrer Aus- 
-üstung in sehr verschiedener Weise verwendet. Die Genannten gebraucht 
Jer Rat mit Vorliebe zur Besetzung besonders verantwortungsreicher 
Posten, oder er stellt sie an, um darüber zu wachen, dafs sich niemand 
seiner Wehrpflicht entzieht. Auch als Gehilfen der Kriegshauptleute beim 
Sammeln und Ordnen der Mannschaft finden wir sie vielfach thätig. Die 
iibrigen Wehrpflichtigen werden als gemeine Soldaten in der Front ver- 
wendet, und zwar je nach ihrer Bewaffnung als Armbrustschützen, Büchsen- 
schützen oder Spieler. Nur die in der Geschützfabrikation erfahrenen 
Handwerker nehmen eine Sonderstellung ein, indem sie im Kriegsfalle als 
Büchsenmeister die zahlreichen Geschütze der Stadt zu bedienen haben. 
Die dem Rat unterthänigen Bauern werden mit Vorliebe zu Spanndiensten 
and Schanzarbeiten herangezogen; aber daneben sind sie auch wie jeder 
andere nürnbergische Unterthan zum Dienst mit der Waffe verpflichtet, 
und eine Verordnung vom Jahre 1489 bedroht jeden, der sich dieser 
Pflicht zu entziehen sucht, mit einer Geldstrafe von sechzig Pfennigen. 
Die Dienstpflicht ist rechtlich nach Zeit und Raum unbeschränkt, 
doch setzt in der Praxis die physische und moralische Beschaffenheit der 
wehrpflichtigen Mannschaft ihrer Verwendbarkeit als Truppen ganz be- 
stimmte Grenzen. (So hat unseres Wissens jeder Versuch, die Bauern 
‘m städtischen Aufgebot als Frontsoldaten zu verwenden, mit einem kläg- 
lichen Fiasko geendet, obwohl sie als Freischärler bei der Verteidigung 
'hres Besitztums wiederholt Proben echter Tapferkeit geliefert haben. 
Ähnlich verhält es sich auch mit den Stadteinwohnern. Sie erweisen sich 
als aufserordentlich brauchbar, wenn es gilt, einen unmittelbaren Angriff 
auf die Stadt abzuwehren; denn die Stadt birgt für jeden von ihnen die 
wichtigsten materiellen Voraussetzungen seines Erwerbslebens. Ein An- 
oriff auf sie wird daher von der überwiegenden Mehrzahl als eine Ge- 
fährdung ihres eigenen Wohlstandes und ihrer eigenen Ehre empfunden, 
ınd der Unwille darüber vermag selbst den im Erwerbsleben unkriegerisch 
gewordenen Mann zum Kampf für die gemeinsame Sache zu entflammen. 
Dazu kommt, dafs der einzelne keiner besonderen militärischen Schulung 
bedarf, um in diesem Falle seine militärische Aufgabe mit Erfolg durch- 
zuführen, denn den Spiefs vermag zur Not auch der Ungeübte zu hand- 
haben, den Gebrauch der Armbrust und Handbüchse macht der eifrig ge- 
pflegte Schiefssport populär, und für die Bedienung der Geschütze ist 
anter den Metallhandwerkern der Stadt technisch gebildetes Personal in 
hinreichender Anzahl vorhanden. In taktischer Hinsicht aber ist nichts 
weiter nötig, als dafs die Einwohner bei Annäherung des Feindes be-
	        
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