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letzten Jahren sehr gestiegen und für arme Familien
kaum mehr erschwinglich sind.
Was die Localitäten anlangt, welche öffentliche
Behörden gegenwärtig einnehmen, so sind sie zum
grössten Theile schon unter der einen oder der anderen
Art von Gebäuden beschrieben worden. Das Bezirks-
gericht, der Magistrat, die Polizei, das Archiv, die
Schuldentilgungscassa theilen sich in das Rathhaus,
Das Landgericht und Rentamt haben den vormaligen
Ebracher Hof in Besitz; die beiden Forstämter haben
ihre Bureaux in gemietheten Privathäusern; das Zollamt
befindet sich im alten Zollgebäude, Post- und Kisen-
hbahnbureau im neuen Kisenbahnhof. Als hezirksge-
richtliches Gefängniss wird die sogenannte Frohnveste
benützt, ein einfaches Gebäude auf cinem über die Peg-
nitz, als Fortsetzung der Stadtmauer, gesprengten Bogen.
Es ist im Jahr 1854 durch einen Neubau ansehnlich ver-
grössert worden. Als Polizeigefängniss dient der Thurm
Lug-ins-Land auf der Burg , als landgerichtliches ein Thurm
der alten Stadtmauer am Henkersteg. Die unterirdischen
Gefängnisse unter dem Rathhaus (Lochgefängnisse) kom-
men nur noch in einzelnen schweren Fällen in Anwendung.
Wir kommen auf die Schulen und auf die wissen-
schaftlichen und Kunstsammlungen. Seit den äl-
testen Zeiten haben die Nürnberger viel auf den Schul-
unterricht gehalten; der Handel brachte es schon mit
sich, dass die Knaben tüchtig schreiben und rechnen und
fremde Sprachen (Italienisch) lernen mussten. Wir finden,
dass im 15. Jahrhundert selbst Knaben, die für das Hand-
werk bestimmt waren, wie Hans Sachs, eine lateinische
Schule besuchten. Das Halten einer Schule war in alten
Zeiten Jedermann gestattet; Geschick und Kenntnisse des
Lehrers bedingten den Besuch. Im Jahr 1613 erhielten
die Schullehrer eine Zunftverfassung und mussten von da
an eine Prüfung bestehen; sie nahmen Gesellen zur Un-
terstützung; auch die Wittwe konnte das Geschäft fort-
führen. Das Schulgeld war vorgeschrieben. Im Jahr 1621
kamen sie um eine Erhöhung des Schulgeldes ein, da das
Leben immer theuerer werde. Es wurde ihnen gestattet,
von einem Kinde, das blos lesen lernte, 5 Batzen, von
einem. das schreiben, 10 Batzen, von einem. das rechnen