Volltext: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

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Darlehen 1920. Auf Grund der Bestimmungen üio8 Kelohstates über qie 
*+6währvig von Darlehen aus Reichsmitteln zur Schaffung nauer Fohnungen 
vom 10.1:/19.8.1920,femer der Ausführung svorschrif ten des Reichsar- 
beitsministers vom 22.1.1920 wurden im Jahre 1920/21 Reichsdarlehen 
und Gemein dedarlehen gewährt für 50 ZBinfamilienhäuser des Sisedlunzs- 
werkes,; 286 KXl3ainwohnungsbauten von Bauvrereinen und Genossenschaften 
(davon gehören 64 VYokhnungen zum Bauprog.amn 1921) sowie für 7 Privat. 
bauten. 
Die Rätigkeit der Stadt war 1920 auf die Einrichtung von Xotwoh- 
aungen (Ein- und Umbanten) beschränkt, die vom Wohnrungsamt mit besande- 
rEN gemeindlichen Mitteln ausgeführt wurden. / 
‚Aus öffentlichen Mitteln sind für die 343 Wohnungen nach den Voren«. 
Schlägen 18,54 Millionen Mark aufzuwenden und zwar an Reichsdarlehen 
4,2, an Gemeaindedarlehen (nach Abzug von 1,72 Millionen Mark Landeg- 
und 1,31 Millionen Mark- Xreiszuschüssen) 11,31 Millionen Mark (dazu. 
kommen 380 000 X aus Mitteln für 1921). . 
ATLSitgebarzuschüsse sind z zesichert: Es 2 
von der Maschinenfabrik Augsburg-Kümberg, für. die Bauten der. 4 
Yerderau ind von; der Firma Pritez Neumayer A.-G. für die Bauten der 
Baugenossenschaft Nordost. ı N 
Zur Förderung einss im Bauprogramm nicht vorgesehenen, von der Reichs- 
oisenbahnverwaltung durchgeführten Dauvorhabens der Eisenbahnerbauge-— 
NnOssenschaft Fümberg.- Rangierbahnhof — 15 Wohnungen in der Wohnung s- 
kolonie Rangiserbahnhof — wurde ein gomeindliches Darelehen nach den 
Bestiummgen des Reichrats im Betrage von 62 500 MM gegeben. 
_ Da die Bauten des Jahres 1920 mit Ausnalme von 14 Einfami lien häu- 
SEM der Baugesellschaft Werderau und von 2 Priväatbauten alle erst 
nach dem 1. Oktober 1920 begonnen wurden, werden die aufgewende ten 
Mittel der Gemeinde bis auf einen kleinen Teil (nach $ 1 Abs. 2 des 
Heichsgesetzes vom 26; Juni 1921 über die. Erhebung einer Abgabe zur 
Förderug des Wohn unggbaues) durch die zemeindlichen Zuschläge zur 
Joknungsabgabe 1921 verzinst und getilgt. 
Abschließende Angaben. über den für die Wohnungsbauten 1920 ETwachsga- 
nen Aufwand aus Öffentlichen Mitteln können Noch nicht gemacht werden, 
da einzelne Baugenossenschaften mit den Schlußabrechnungen noch im‘ 
Rückstand sind.‘ I 
Darlehensbauten 1921. Wach dem Reichsgesetz vom 12.2.1921 betr.die 
vorläufige Förderung des Wohnungsbaues haben die Länder und Gemeinden - 
für die. Jahre 1921 und 1922 die Mittel für Förderung des Wohnungsbaues 
durch Erhebung von Abgaben und Zuschlägen zu diesen bereitzustellen. 
Die Mittel sind nach $ 3 des Gesetzes unter Beachtung der " Allgemeinen 
Jründeätze über die Förderung des Wohnungsbaues " (Bakanntmachung: der. 
Reichsregierung vom 19.2.1921) 540 werwenden. Auf Grund der ” Allgemeinen 
arm desätze " und zu deren Ergänzung wurden für Bayem die " Bestimmun- 
8&1 Zur Fördermg.des Wohnungsbaues durch Beihilfen aus öffentiichen 
Mitteln " vom 4.53.21 Stih. 54 - erlassen. Sa 
. Jm Jahre 1921 wurden mit Darlehen des Reiches, Landes ind der Ge- 
meinde 692 Vohnungsneubauten, sowie das städtische Tuberkulosenheim 
an der St. Johamnisstraße (Unterkunft für 26 Personen) hergestellt. 
AN der Ausführung der Bauten sind beteiligt: 
das Siedlungswerk Mümbereg mit 100 Wohnungen, 
baugenossenschaften und Baurereine mit 589 Wohnungen, 
die Stadt mit 2 Nohnungen und dem Tuberkulosenheim, 
ein Privater mit 1 Wohnung, 
Für 64 Wohnungen wurden Reichsdarlehen und Staatszuschüsse gegeben. 
AN Landssdarlehen waren 8,3 Millionen Mark vorgesehen. Die Gemeinde 
hat die Yohnungsbauanleihe 1921 auf 56 Millionen Mark festgesetzt. 
Jn diesem Betrag war der gemeindliche Aufwand für die nach dem 1.Okto- 
ber 1920 begonnenen Wohnungsbauten des Bauprogramms 1920 inbegriffen. 
— Auf Grund des Heichsgesetzes vom 26.6.192L, betr. die Zrhebung 
Einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues und der Verorduung des 
bayer. Gesamtministeriums <om S-11.21 zum Vollzug des Reichsgegsetzes 
werden zur Verzinsung und Pilgung dor Anleihe von 56 Millionen Mark
	        
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