Volltext: Markgrafen-Büchlein

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3 47 Erg. nach dem Punkt der Z. 17 v. o.: Kasimir hob Landleute 
statt des Adels aus und uniformierte sie schwarz und weiss. 
3, 48 Erg. nach dem Punkt auf Z. 23 v. o. als Anm.: Georg war 
mit der Veröffentlichung des Landtags- Ahbschieds vom 
Oktober 1526 nur unter der Bedingung einverstanden, 
ass derselbe blos auf 1 Jahr gelte. Die Missstimmung 
zwischen beiden Brüdern darüber war zuletzt so gross, 
dass es fast zur Teilung des Landes gekommen wäre, 
"rg. nach dem Punkt auf Z. 16 v. u. als Anm.: Er wurde 
nicht müde, immer und immer wieder seine Unterthanen 
darauf hinzuweisen, dass sie sich über den Mangel an 
evangelischer Predigt nicht zu beklagen hätten. Sogar 
der Landtag, den er inmitten des Kampfes (26.—28, April 
1525) hielt, verkündete laut und deutlich, dass der Mark- 
graf gewillt sei, bei dem „reinen Worte Gottes“ zu bleiben. 
Viele Banern hielten ihn darum für einen Gönner des 
Evangeliums, Diesen Vorteil wusste er stark auszunützen. 
Prg. nach dem Punkt auf Z. 14 v. u. als Anm.: Der Mark- 
graf presste schwere Geldsummen herans, aber den Krieg 
beendete mehr der schwäbische Bund. Berliehingen’s 
Korps wurde am 2. Juni 1525 vom Grafen Truchsess bei 
Königshofen geschlagen. Andere Haufen hatten das gleiche 
Schicksal bei Ochsenfurt, Würzburg und Ostheim, wo ca. 
12000 Bauern aus dem Ries standen. 
8, 49 Erg. nach Z. 6 v. o. als Anm.: Zur Entschuldigung des un- 
menschlichen Vorgehens Kasimirs gegen die Bauern wird 
von einigen Geschichtsschreibern angeführt, dass Kasimir 
sich zu gütlichen Verhandlungen mit ihnen erboten habe, 
die Bauern aber ihn weder gnädig, noch ihren Herrn 
aennen wollten, auch schimpften und fluchten, ja sogar 
dem Herold ein Auge ausschossen. 
3 *" Erg. nach dem Punkt auf Z. 12 v. 0. als Anm.: Von den 
Scharfrichtern hatte ein gewisser Augustin allein 119 
Bauern enthauptet. In ganz Deutschland sollen 100000 
Bauern umgekommen sein. 
S. 49 Erg. nach dem Punkt der Z. 90 v. u.: Nur einen Fortschritt 
zeigte die grossenteils von Johann v. Schwarzenberg her- 
stammende Halsgerichtsordnung, nämlich den, dass die 
Geldstraten, die bisher für jedes Verbrechen möglich waren, 
eingeschränkt wurden. 
S. 49 Ber.: Z. 4--18 v. u. gehören auf S. 6 nach Z. 14 v. ©- 
S. 50 Erg. vor Z. 13 v. u.: Neben den vielen Schattenseiten treten 
im Leben Kasimirs nur einige Lichtseiten hervor: 
Durch den Schwäbischen Bund, der im Jahre 1523 mit 
einem Streifzug dem Faustrecht ein Ende machte, liess
	        
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