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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
8 3. Die Ämter des Sebalder Waldes.
Die Erbförster. Der Sebalder Wald war ursprünglich gleich dem
Lorenzer in sechs Huten geteilt. Vier davon sind jedoch im Laufe der
Zeit zerschlagen worden, sodals in unserer Epoche der Forst in zehn
Reviere zerfällt, deren Inhaber in Kraftshof, Neuenhof, Tennenlohe, Bucken-
hof, Kalkreut, Käswasser, Klein Geschait, Güntersbühel, Rückersdorf und
Erlastegen. ihren Sitz haben.) Ihre Inhaber dürften im ganzen und
grofsen dieselben Rechte und Pflichten gehabt haben, wie die KErbförster
des Lorenzer Waldes.
Der Amtmann des Waldes Sebaldi. Im Sebalder Walde hat es
von jeher nur einen städtischen Oberbeamten, den sogenannten Amtmann
des Waldes Sebaldi, gegeben, der im Auftrage des Rates, die uns bereits
bekannten Funktionen eines Forstmeisters ausübt, dem aber daneben auch
noch die Verwaltung des am südlichen Waldrande gelegenen Hofes Katzen-
lohe und die finanzielle Leitung eines nicht unbedeutenden Kohlenbrennerei-
betriebes übertragen ist.
Der Hof Katzenlohe, auch der Schafhof genannt, dient zur Aus-
nutzung der im Walde vorhandenen Gelegenheit zur Schafweide. Wir
arfahren Näheres über ihn zuerst im Jahre 1438, wo ihn der Rat nach
der grofsen Teurung des vorangegangenen Jahres mit dreihundert Schafen
neu besetzen liefs. 1441 hatte sich diese Herde auf 360 und 1442 auf
386 Stück vermehrt. Die Schafe standen in der Pflege eines Schäfers,
dem, wie es scheint, der gesamte Krtrag der Herde pachtweise überlassen
war. Den Verkehr zwischen ihm und dem Rat vermittelte der Amtmann
des Waldes. Wie die mit dem Hofe verbundene Ackerwirtschaft geregelt
war, ist uns nicht bekannt. Was die Kohlenbrennerei anbetrifft, so er-
fahren wir, dafs der Amtmann den im Walde zugelassenen Köhlern die
zur Einrichtung ihrer Meiler nötigen Vorschüsse gewährt und ihnen die
fertige Holzkohle gegen einen festen Taxpreis abnimmt, um dieselbe in
einem besonderen Speicher, dem Kohlenstadel, aufzuschütten. Dort lagern
sie, bis der Rat sie ihm abfordern läfst, um sie an die Nürnberger Schmiede
zu verkaufen, die, wie es scheint, ein privilegiertes Bezugsrecht auf
sie haben.
Als Amtmann des Waldes finden wir zu Beginn unserer Epoche Ulrich
Volland vor, dem der gesamte Ertrag des Waldes und des Schafhofes von
1430 bis 1432 einschliefslich für jährlich 250 G verpachtet war. Nach
Ablauf des Pachtvertrages wurde Volland durch den Jüngeren Bürger-
\ Vergl. Mendels Waldbüchlein 1429. Nbg. KA. Ms. 526 fol. 5 ff.