102 —
gebaut, aber mif Unrecht besetzt worden sind, ist gleiche Ein
sicht wohl auch von anderen Ständen zu erwarten,
Im Jahre 1567 ordnete der Markgraf an, dass jährlich
am Sitz der Konsistorien Synoden abgehalten werden sollen.
Wenn die Synoden zu keiner rechten Lebensfähigkeit ge-
kommen sind, so mag hieran die zu häufige Wiederholung der.
selben, noch mehr aber die Bevormundung durch Staat und
Staatskirchenregiment, schuld vewesen sein.
Im Jahre 1594 gab Markgraf Georg Friedrich für beide
Fürstentümer gemeinschaftlich eine Konsistorial-Ordnung, die im
Grossen und Ganzen der bereits 1566 zu Ansbach eingeführten
nachgebildet ist.
In dem im Jahre 1588 verabfassten Konzept dieser Kon
sistorial-Ordnung wurde den kirchlichen Würdenträgern die Ge
walt des Kirchenbanns eingeräumt. Der Markgraf durchstricl
aber diesen Artikel, „da dieselben (nämlich die kirchlichen
Würdenträger) solche Gewalt wegen ihrer besonderen Privat
affekten missbrauchen möchten.“ Aus dem Geiste jener aber
yläubischen Zeit, die das Weltende für nahe hielt, wurde diese
für beide Länder geltende Konsistorial-Ordnung erlassen: „Nach
dem die Welt“, heisst es im Eingang dieser Ordnung von 1594
„anfängt gebrechlich und baufällig zu werden, so sei es hoch
von nöten, sie mit einer Konsistorial- Ordnung zu stützen,“
In früherer Zeit hat der kirchliche Würdenträger trotz seine
Aufsichtsamtes immer noch eine — wenn auch kleine — Gemeinde
seelsorgerlich bedient, wodurch der biblische Grundsatz zum Aus
üruck kam, dass das „Weiden der Lämmer“ (Joh. 21, 15 ff. un
il. Petr. 5, 12) bei allen kirchlichen Würdenträgern doch da:
Hauptamt bleiben müsse. Gerade dadurch blieben sie in lebendiger
Fühlung mit den Nöten und Bedürfnissen des geistlichen Amtes
Zum Segen seines Landes wurden die Wohlthätigkeits
Anstalten und höheren Schulen, welche Georg Friedrich ins
Leben rief. Mit dem Tode des letzten Konventualen und Abtes
Melchior Wunderer von Heilsbronn (+ 1578) fiel das ganze reiche
Klostergebiet als ein herrenloses Gut dem Markgrafen zu, deı
es von Königsberg aus 1581 zur Gründung eines vollständiger
Gymnasiums, der sogenannten „Fürstenschule“, bestimmte un
zu Stipendien für solche, die nach ihrer Ahsolvierung an die
Universität Wittenberg gingen.
Aus jener Fürstenschule, die 100 Knaben unentgeltlich auf
nahm, dieselben mit klösterlicher Disziplin heranbildete, so dass
die Schule in manchen Stücken einer gelehrten Galeere glich
gingen mehrere berühmte Männer hervor, z. B. Friedrich Taub-
mann, geb, 1565 als Schuhmachers-Sohn aus Wonsees. der
sich späte! durch seit
Plautus und Virgil ein
Simon Marer (Marius).
meisters ZU (Ganzenhaus
Fast gleichzeitig mit 6
Jes Jupiter, welche En
Bestimmung der gE0OET
urde, Zu der von SE
Ansbach errichtete der
abernint panperum,
ir arme Schüler (con
saaben, deren Zahl sp
‚alls die eingezogenen
Klasters St. Gumpert v*
Alnmneum.
Yit dem durch di
ninen Gelde grür
; Heilbronn, sondern |
sn Erbauung bereits
'h grössere Baute)
bach die sogenannt:
»Ainde‘, Im Jahre 15(
6885 In Ansbach a}
rn Atelle des alten ein -
Dasselbe hatte an
Seiten mit Wasser u
lichen Tail dieses &
Später wurde die ı
ürche erhoben, Das ı
it nicht mehr, 15€
m Gumbertsstift und -
bände zu einem Ka
Zu Burgbernheim
en Badhaus, Das
AM and verschänas
Wühburg war vor
Grossen gegründet.
8 In Bayreuth se
a (iS jetzige T
en (1504—09) das bh
tete Schloss iin Dar.
„Die Wunden, die
"Müngers Keschlaren