Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

— 
— 
g. von delen 
er nur wen 
benip 
ng unkerlihen 
erzeug n 
r und dis 
mer duß de 
— 
zogen sihs 
—* 
— 
sen. 
er Stadt uu 
nung don 1331 
upferschnehhrn 
xechsel. 
leichwie Nit— 
war, so auh 
doll war v 
benso wie du 
ar, verpfärdet 
r Urkunde vun 
fund Pfennig 
id seine Ehen 
zchultheißenan 
nannten kaier⸗ 
an den Butp 
te, bis sie ei 
z Zoll kiulh 
—U 
cbst zut Veß 
um Teil duju 
eder Mese s 
vertrat. 
hiet der otlh 
gern und vun 
Valdland, den 
h ein Pririll 
urden. detu 
ramt. uadhen 
— 98 — 
die Stadt diese Ämter käuflich an sich gebracht hatte, sodann die Ein— 
künfte aus den Ortschaften des Gebiets, die die Stadt mit einem Auf⸗ 
wand von mehr als 130 000 Gulden im Jahre 1427 von dem Burg⸗ 
grafen erwarb. Namentlich wurde in Wöhrd und Feucht ein Ungeld 
erhoben, Abgaben vom Gericht, von den Färbern, Zins von Häusern, 
vom Holzlehen und Fischlehen, der Mühle in Wöhrd, Honig, Geld 
und Abgaben vom Zeidelamt in Feucht u. s. w.*) 
3. Gefälle vom Gericht, vom Pfändamt und aus Polizeistrafen. 
Besonders anziehend ist hier die Rubrik „von puzz und unzucht“, 
wie sie sich in den Stadtrechnungen findet. Das Wort Unzucht hat 
hier nicht seinen gewöhnlichen Sinn, vielmehr hat man darunter Über—⸗ 
tretungen aller Art zu verstehen, für welche Bußen entrichtet wurden. 
Am häufigsten sind die Strafen wegen verübter Gewaltthätigkeit durch 
Messerzücken oder Wehrzücken, sodann die von Spieles oder Weins 
wegen. Dazu kommen die Bußen wegen Aufwands in der Kleidung, 
wofür wir einige charakteristische Beispiele geben wollen: 
In einer Stadtrechnung von 1377 heißt es: Recepimus (d. h. 
wir, der Rat, haben eingenommen) 5 Pfund Heller von Otten dem 
Pfinzing zu puzz von einem geneten mantel mit seyden; item Georg 
Pfinzing dedit (hat gezahlt) 21/3 Pfund Heller zu puez von einer 
kappen.“ Im Jahre 1378 erlegte ein Patrizier eine Summe Geldes 
für einen Gürtel, „der zu swer waz“, ein anderer die gleiche „zu 
puezz von einer silbrein ketten“. Patrizierfrauen mußten zahlen „von 
leyer, von einer gürteln wegen“. Dann gabs Bußen von einem 
„seidein wammes“, „von hoffart und weiter ermel wegen“. 
Es verdient hervorgehoben zu werden, daß von diesen Strafbe⸗ 
stimmungen die Patrizier und ihre Frauen keineswegs verschont, daß 
sie vielmnehr gerade am allermeisten davon getroffen wurden, was frei— 
lich seinen Grund vorzugsweise in dem Umstande hat, daß sie als die 
reichsten Bürger sich auch den größten Aufwand in Kleidung und Luxus 
aller Art gestatten konnten. Aber auch sonst stoßen wir auf zahlreiche 
Beispiele von Unparteilichkeit des Stadtregiments. Dahin gehört auch, 
daß Ulman Stromer, der Chronist, derzeit der erste Bürgermeister, 
15 Gulden „zu puz“ zahlen mußte, „darumb, daß er den Hansen 
Walthamer nicht an wolt sprechen“. Er mag wohl ein stolzer Patri— 
zier gewesen sein. 
Zahlreiche Bußgelder kamen auch ein von den Handwerkern, die 
in ihrem Gewerbebetriebe durch Polizeivorschriften arg eingeengt 
) Über dies alles, den Wald, das Zeidelwesen u. s. w. haben wir bald 
hernach ausführlicher zu sprechen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.