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anders und blieben daher dem Bunde fern — war ein neues Zeichen
seiner schwächlichen evangelischen Haltung. Noch mehr spricht sich dieser
ängstliche Kleinmut, die Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit der Nürn—
bergischen Politik darin aus, daß die Stadt das Vorgehen des Kammer—
gerichts gegen die nach dem Nürnberger Anstand zu der neuen Lehre über—
getretenen Stände ganz in der Ordnung fand und die Proteste, die die
Mehrzahl der Evangelischen dagegen erhob, entschieden mißhilligte. Ja als
die Stadt Augsburg im Januar 1537 der fränkischen Schwesterstadt die
dort vorgenommenen kirchlichen Änderungen anzeigte, und zugleich für
den Fall, daß sie darum angegriffen werden sollte, kraft der zwischen
beiden Städten bestehenden Einigung um Nürnbergs Hilfe und Beistand
hat, fand der Rat diese Werbung nicht nur „höchst beschwerlich“, son—
dern er erteilte auch dem Augsburgischen Gesandten den Bescheid, „daß
er die Handlung, so ein Erbarer Rat von Augsburg gegen geistliche
Personen und Kirchengebräuche vorgenommen, aus allerlei beweglichen
Ursachen nicht gerne gehört, der Rat sei auch nicht geneigt, sich in
Weitläufigkeiten zu begeben.“ Klingt das nicht fast wie ein Verrat
an der Sache des Evangeliums, selbst wenn man bedenkt, daß die
Reformation in Augsburg wesentlich nach Zwinglischen Grundsätzen
Fingang gefunden hatte? Zu Nürnbergs Entschuldigung sei jedoch
bemerkt, daß z. B. auch der Kurfürst von Sachsen, Johann Friedrich,
ind mit ihm mehr als einer seiner Bundesverwandten lange Zeit den
engherzigen Standpunkt der Stadt über die Rechtlosigkeit der erst
aachträglich zur Reformation übergetretenen Stände teilten.
Am 4. Februar 1537 traf der kaiserliche Vizekanzler Matthias
Held in Nürnberg ein, der, von seinem Herrn mit den weitgehendsten
Vollmachten ausgerüstet, den Auftrag hatte, die Evangelischen für die
Beschickung des Koncils, vor allem aber für eine neue Türkenhilfe,
die unter Umständen gegen den französischen König gebraucht werden
sollte, zu gewinnen. Diese und noch einige andere Werbungen brachte
er auch vor den Nürnberger Rat. Unter anderem verlangte er von
diesem, er möchte sich in einem vertraulichem Gutachten darüber äußern,
wie, im Falle, daß das Konzil nicht zustande käme, auf anderem
Wege Friede und Einigkeit im Reiche erhalten und weiterer Abfall
im Glauben verhindert werden könnte. Der Rat erklärte sich für viel
zu „gering“, dem Kaiser in dergleichen wichtigen Dingen zu raten,
unterließ es aber nicht, ihn aufs neue seiner unveränderlichen Treue
und Ergebenheit zu versichern. Die Hilfe gegen Frankreich wollte er
jedoch von dem Verhalten der übrigen Stände abhängig gemacht
wissen. Die Stadt fürchtete gewiß nicht mit Unrecht für ihren
Handel, für ihre „hantierenden Kaufleut“ in Frankreich.
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