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zwei weiße Handschuhe liefern sollte; dergleichen sollten die Mainzischen
Bürger zu Nürnberg auch thun. Wir sehen also die gegenseitige Zoll—
freiheit hier an dieselben rein symbolischen Bedingungen geknüpft, deren
wir schon oben bei Erörterung der Kaiserurkunde von 1219 in Bezug
auf Worms gedachten. Beide Städte haben einander darüber Brief
und Siegel gegeben. Der Mainzische ist heute noch im Original
erhalten*). Das ist aber auch alles. Und doch können wir uns ein
ungefähres Bild von den Lebensbedingungen auch unserer Stadt
machen, wenn wir uns nach denen umschauen, die für die Gestaltung
des deutschen Städtewesens in jener Periode im allgemeinen gelten.
Das Interregnum war vielleicht die traurigste Zeit, deren die
Geschichte des deutschen Volks gedenkt, zumal wenn wir beachten, daß
in ihr alle die unseligen politischen Mißstände, die nach und nach in
unserem Vaterlande heimisch geworden sind, wenn nicht begründet, so
doch aufs mächtigste befördert wurden. Während dieser kaiserlosen
Zeit waren Fürsten und Bischöfe von niemandem gehindert, ihre Be—
sitzungen und Rechte zu erweitern, teils durch Unterdrückung
minder mächtiger Edlen, teils durch Bekämpfung des aufstreben—
den Bürgertums in den Städten, teils durch widerrechtliche An—
eignung von Reichslehen, Zöllen, Rechten und Regalien aller Art.
Nur schwer und nicht auf die Dauer gelang es dem thatkräftigen
Kaiser Rudolf und seinen Nachfolgern, das entrissene Reichsgut wenig—⸗
stens zum Teil in seinem früheren Bestande wiederherzustellen.
Von diesen auf die Vermehrung ihrer Macht gerichteten Be—
strebungen der Großen hatten aber am meisten die Städte zu leiden,
deren Entwicklung sonst in dieser verwilderten Zeit des Faustrechts
und der Fehde den einzigen Lichtblick gewährt. Man kann wohl
sagen, daß die staufischen Herrscher, die in den Tagen ihres Glücks
und ihrer Größe die städtischen Gemeinwesen mit Mißtrauen betrachtet
und ungnädig von sich gestoßen hatten, in der Zeit der Not und Be—
drängnis sich ihnen günstig zeigten, sie mit Rechten und Freiheiten
ausstatteten, sie durch Kriegsschutz gegen Bedrückung und Vergewalti—
gung schützten. Die vorhin besprochene Urkunde, die Kaiser Friedrich II.
der Stadt Nürnberg ausstellte, giebt uns dafür ein Beispiel. Solche
Verleihungen hatten indeß nur Wert, wenn die Reichsgewalt stark
genug war, den zugesicherten Königsschutz Achtung zu verschaffen. Dies
war aber in den Tagen der Anarchie, die mit dem Ende der Regierung
Friedrichs II. über Deutschland hereinbrachen, nicht mehr möglich.
) Noch ums Jahr 1800 geschah die Überbringung eines hölzernen Bechers
mit Pfeffer und zweier weißer Handschuhe durch einen von Nuürnberg nach Mainz
abgesandten Offizianten.
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