Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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zwei weiße Handschuhe liefern sollte; dergleichen sollten die Mainzischen 
Bürger zu Nürnberg auch thun. Wir sehen also die gegenseitige Zoll— 
freiheit hier an dieselben rein symbolischen Bedingungen geknüpft, deren 
wir schon oben bei Erörterung der Kaiserurkunde von 1219 in Bezug 
auf Worms gedachten. Beide Städte haben einander darüber Brief 
und Siegel gegeben. Der Mainzische ist heute noch im Original 
erhalten*). Das ist aber auch alles. Und doch können wir uns ein 
ungefähres Bild von den Lebensbedingungen auch unserer Stadt 
machen, wenn wir uns nach denen umschauen, die für die Gestaltung 
des deutschen Städtewesens in jener Periode im allgemeinen gelten. 
Das Interregnum war vielleicht die traurigste Zeit, deren die 
Geschichte des deutschen Volks gedenkt, zumal wenn wir beachten, daß 
in ihr alle die unseligen politischen Mißstände, die nach und nach in 
unserem Vaterlande heimisch geworden sind, wenn nicht begründet, so 
doch aufs mächtigste befördert wurden. Während dieser kaiserlosen 
Zeit waren Fürsten und Bischöfe von niemandem gehindert, ihre Be— 
sitzungen und Rechte zu erweitern, teils durch Unterdrückung 
minder mächtiger Edlen, teils durch Bekämpfung des aufstreben— 
den Bürgertums in den Städten, teils durch widerrechtliche An— 
eignung von Reichslehen, Zöllen, Rechten und Regalien aller Art. 
Nur schwer und nicht auf die Dauer gelang es dem thatkräftigen 
Kaiser Rudolf und seinen Nachfolgern, das entrissene Reichsgut wenig—⸗ 
stens zum Teil in seinem früheren Bestande wiederherzustellen. 
Von diesen auf die Vermehrung ihrer Macht gerichteten Be— 
strebungen der Großen hatten aber am meisten die Städte zu leiden, 
deren Entwicklung sonst in dieser verwilderten Zeit des Faustrechts 
und der Fehde den einzigen Lichtblick gewährt. Man kann wohl 
sagen, daß die staufischen Herrscher, die in den Tagen ihres Glücks 
und ihrer Größe die städtischen Gemeinwesen mit Mißtrauen betrachtet 
und ungnädig von sich gestoßen hatten, in der Zeit der Not und Be— 
drängnis sich ihnen günstig zeigten, sie mit Rechten und Freiheiten 
ausstatteten, sie durch Kriegsschutz gegen Bedrückung und Vergewalti— 
gung schützten. Die vorhin besprochene Urkunde, die Kaiser Friedrich II. 
der Stadt Nürnberg ausstellte, giebt uns dafür ein Beispiel. Solche 
Verleihungen hatten indeß nur Wert, wenn die Reichsgewalt stark 
genug war, den zugesicherten Königsschutz Achtung zu verschaffen. Dies 
war aber in den Tagen der Anarchie, die mit dem Ende der Regierung 
Friedrichs II. über Deutschland hereinbrachen, nicht mehr möglich. 
) Noch ums Jahr 1800 geschah die Überbringung eines hölzernen Bechers 
mit Pfeffer und zweier weißer Handschuhe durch einen von Nuürnberg nach Mainz 
abgesandten Offizianten. 
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