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notdürftiges Auskommen. Am besten scheint — außer den beiden Pröpsten,
deren Stellen indeß mit dem Tode von Peßler und Pömer eingingen —
der im August 1525 als Kustos und Prediger zum neuen Spital berufene
Wenzeslaus Link bezahlt worden zu sein. Er erhielt 200 fl. jährlich,
der frühere Augustinerprior Wolfgang Volprecht und Venatorius, beide
Wochenprediger in der Suden (oder Sutten, s. S. 188) im neuen Spital,
außer freier Wohnung nur je 100 Gulden. Schleupner und Osiander
hatten ein Einkommen von etwa 150 Gulden. Ein Kaplan indeß
scheint nicht mehr als 75 Gulden jährlich erhalten zu haben. Mußten
sie doch anfangs auch die Stolgebühren an den Rat abliefern. Im
ganzen wurde; nur etwa der zehnte Teil des eingezogenen Kirchenver—
mögens auf die Geistlichkeit verwendet. Das bereits erwähnte 1528
gegründete Kirchenamt, aus dem später die Besoldungen der Geistlichen
zum größten Teile aufgebracht werden mußten, war ebenfalls sehr schlecht
dotiert. Seine Einnahmen bestanden im allgemeinen nur aus allerlei
Kirchengebühren und einem etwaigen Verkauf der Kirchenschätze, sodaß
das Landalmosenamt, später andere Ämter, große Zuschüsse zu leisten
hatten. Stiftungen für Predigtzwecke (Vesper-, Dienstags-, Sonn—
abends- u. s. w. ⸗Predigten) gab es im ganzen nur wenige. Daß der
Gehalt der Geistlichen natürlich mit dem stetig sinkenden Wert des
Geldes von Zeit zu Zeit in Einklang gebracht wurde, versteht sich
von selbst. Indeß immer blieb die Besoldung der meisten von ihnen
nur gering und ist es ja wohl zum Teil noch bis auf die heutige Zeit
geblieben.“)
Mit der Einführung der Reformation sehen wir den Rat überall
als Träger der landeskirchlichen Gewalt, als die rechte christliche Obrig—
deit im Sinne Luthers. So stand ihm die Berufung der Geistlichen
fortan allein (nicht, wie bisher den Pröpsten) zu. Im Anfange ver—
wendete man natürlich hauptsächlich ehemalige Mönche. Mit Strenge
trat der Rat auch den unsittlichen Folgen des Cölibats entgegen. Die
Geistlichen erhielten den Befehl, binnen acht Tagen ihre Konkubinen
wegzuschicken oder sie zu Weibern zu nehmen. Ein Linck, ein Schleup⸗
ner, ein Pistorius waren ihnen schon früher mit gutem Beispiel voran⸗
zgegangen, im Mai und im November 1525 traten auch Peßler und Osiander
n den Ehestand. Die laxere Auffassung des Ehelebens, die eine zeitlang
durch das Mißverstehen der lutherischen Lehre einzureißen begann und
häufig Ehebrüche, leichtsinnige Ehescheidungen und Wiederverheiratungen
zur Folge hatte, wollte der Rat unter keinen Umständen dulden. Die
Ehesachen, für die so lange das bischöfliche Gericht zuständig gewesen
Bgl. vor allem Hilpert, J. W., Geschichte der Entstehung und Fortbildung
des protestantischen Kirchenvermögens der Stadt Nürnbera. Nbg. 1848.