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Verordnung von 1705 heißt, „um ihre Andacht desto besser dabey zu
haben“. Jedenfalls erfahren wir, daß man während des ganzen vorigen
Jahrhunderts kein Kind in der Kirche taufen ließ. Ja bereits 1698
galt es als etwas ganz ungewöhnliches, daß das Töchterchen eines
Predigers am Sonntag nach der Vesper in der Kirche zu St. Lorenzen
getauft wurde. Als man dann in diesem Jahrhundert von der durch
celigiöse Bedenken gebotenen voreiligen Vollziehung des Sakraments
abkam, wurde auch das Taufen in den Kirchen wieder allgemeiner.
Wie bei der Taufe, so unterlagen auch die festlichen Gebräuche
dei den Hochzeiten strengen, obwohl keineswegs immer beachteten
Polizeigesetzen. Die Heiraten waren im Mittelalter im allgemeinen
ehr viel häufiger als heutzutage und vielfach geradezu von der Obrig—
leit gefordert. Wir erwähnten schon gelegentlich, daß nur Verhei—
ratete (bezw. Witwer) zu Ratsherren gewählt werden durften. Das⸗
jelbe galt gewöhnlich von den Meistern eines Handwerks. Auch kam es
nur selten vor, daß jemand lange Witwer oder Witwe blieb. Oft zählte
das Trauerjahr damals nur sechs oder acht Monate. Auch wurden
die Ehen häufig in sehr frühem Lebensalter geschlossen. Der oft
genannte Ulman Stromer z. B. nahm 1366 als zweite Frau ein Mädchen
jon 141/0 Jahren und verheirate eine Tochter, nachdem er sie schon
im achten Jahre verlobt hatte, mit 14 Jahren. Solche Ungehörigkeiten
scheinen freilich später nicht mehr vorgekommen zu sein. Aber Heiraten
von Frauen unter zwanzig Jahren waren das gewöhnliche, obgleich
der Rat im Jahre 1497 öffentlich vom Rathaus verkündigen ließ, daß
bei schwerer Strafe, — dreimonatlicher Gefängnishaft auf einem Turm
and Verweisung von der Stadt — die Männer nicht vor dem fünf—
undzwanzigsten, die Frauen nicht vor dem zwanzigsten Jahre heiraten
ollten. Dies Gebot schoß nun wieder über das Ziel hinaus und wird
daher wohl bald in Vergessenheit geraten sein.
Die ehelichen Verbindungen, von damals wurden, zumal bei den
oberen Ständen meist mit einer sehr genauen Prüfung aller dabei in
Frage kommenden Lebens— und Vermögensverhältnisse durch die
beiderseitige Verwandtschaft ziemlich geschäftsmäßig abgeschlossen. Was
Dr. Christoph Scheurl von seinem gleichnamigen Vater schreibt, daß
er, als ihm die schöne und „wohlperdige“ achtzehnjährige Helena Tucherin
ein Herz geraubt, „sein Notdurft“ selbst mit ihr aus einem Gassen⸗
fenster in das andere geredet hätte, so daß sie bald beide der Sachen
einig wurden und dig Jungfrau ihm „so viel Trosts zuredete, daß sie
keinen andern denn umneob es gleich den Freunden nit lieb wär, haben
wollt,“ mag wohl menallzuoft vorgekommen sein. Ein Leonhard
Groland, der wider Sitte und Herkommen ein Liebesverhältnis mit
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