Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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— 603 — 
Verordnung von 1705 heißt, „um ihre Andacht desto besser dabey zu 
haben“. Jedenfalls erfahren wir, daß man während des ganzen vorigen 
Jahrhunderts kein Kind in der Kirche taufen ließ. Ja bereits 1698 
galt es als etwas ganz ungewöhnliches, daß das Töchterchen eines 
Predigers am Sonntag nach der Vesper in der Kirche zu St. Lorenzen 
getauft wurde. Als man dann in diesem Jahrhundert von der durch 
celigiöse Bedenken gebotenen voreiligen Vollziehung des Sakraments 
abkam, wurde auch das Taufen in den Kirchen wieder allgemeiner. 
Wie bei der Taufe, so unterlagen auch die festlichen Gebräuche 
dei den Hochzeiten strengen, obwohl keineswegs immer beachteten 
Polizeigesetzen. Die Heiraten waren im Mittelalter im allgemeinen 
ehr viel häufiger als heutzutage und vielfach geradezu von der Obrig— 
leit gefordert. Wir erwähnten schon gelegentlich, daß nur Verhei— 
ratete (bezw. Witwer) zu Ratsherren gewählt werden durften. Das⸗ 
jelbe galt gewöhnlich von den Meistern eines Handwerks. Auch kam es 
nur selten vor, daß jemand lange Witwer oder Witwe blieb. Oft zählte 
das Trauerjahr damals nur sechs oder acht Monate. Auch wurden 
die Ehen häufig in sehr frühem Lebensalter geschlossen. Der oft 
genannte Ulman Stromer z. B. nahm 1366 als zweite Frau ein Mädchen 
jon 141/0 Jahren und verheirate eine Tochter, nachdem er sie schon 
im achten Jahre verlobt hatte, mit 14 Jahren. Solche Ungehörigkeiten 
scheinen freilich später nicht mehr vorgekommen zu sein. Aber Heiraten 
von Frauen unter zwanzig Jahren waren das gewöhnliche, obgleich 
der Rat im Jahre 1497 öffentlich vom Rathaus verkündigen ließ, daß 
bei schwerer Strafe, — dreimonatlicher Gefängnishaft auf einem Turm 
and Verweisung von der Stadt — die Männer nicht vor dem fünf— 
undzwanzigsten, die Frauen nicht vor dem zwanzigsten Jahre heiraten 
ollten. Dies Gebot schoß nun wieder über das Ziel hinaus und wird 
daher wohl bald in Vergessenheit geraten sein. 
Die ehelichen Verbindungen, von damals wurden, zumal bei den 
oberen Ständen meist mit einer sehr genauen Prüfung aller dabei in 
Frage kommenden Lebens— und Vermögensverhältnisse durch die 
beiderseitige Verwandtschaft ziemlich geschäftsmäßig abgeschlossen. Was 
Dr. Christoph Scheurl von seinem gleichnamigen Vater schreibt, daß 
er, als ihm die schöne und „wohlperdige“ achtzehnjährige Helena Tucherin 
ein Herz geraubt, „sein Notdurft“ selbst mit ihr aus einem Gassen⸗ 
fenster in das andere geredet hätte, so daß sie bald beide der Sachen 
einig wurden und dig Jungfrau ihm „so viel Trosts zuredete, daß sie 
keinen andern denn umneob es gleich den Freunden nit lieb wär, haben 
wollt,“ mag wohl menallzuoft vorgekommen sein. Ein Leonhard 
Groland, der wider Sitte und Herkommen ein Liebesverhältnis mit 
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