Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

di 
7— 
üh w 
ndehu 
X hip 
n duh 
RT duh 
hünn 
— 
ile —F 
— 
duhhhn 
den by 
rit luhn 
— 
eltatten uih 
—X 
heiten uun 
tetufn. din 
XX 
dweele d 
ver die dundy 
—Xe 
eren bin inn 
hrlichen kuhn 
h. dachuhen 
xen doh tu 
den denm 
—XRVC 
lpothehn phit 
nd bznd 
en sit hnth 
it die utt 
—X 
n den i 
— 
Aethehn u 
ene. desth 
at hoht 
ost. ei bo 
— 341 — 
Die Nürnberger Apotheker, die im 15. Jahrhundert eines sehr 
zuten Rufs genossen und namentlich von den brandenburgischen Mark— 
grafen gern gesucht waren, scheinen später lange Zeit eine etwas unter⸗ 
geordnete Stellung eingenommen zu haben. Ulman Stromer rechnet 
fie zu den Ehrbaren, doch schon ein Ratsverlaß von 1508 bezeichnet 
ihre Gehilfen als „Knechte“ und im 17. Jahrhundert werden die Apo⸗ 
theker einfach unter den Handwerkern aufgezählt. Das Tragen eines 
Kaputrockes und Degens, die Tracht der Gelehrten, war ihnen ver— 
hoten. Und doch muß bereits damals eine gewisse wissenschaftliche Vor— 
bildung von den jungen Leuten, die sich dem Apothekerberuf zuwenden 
wollten, verlangt worden sein. Eine Verordnung von 1555 bestimmte, 
daß die Lehrjungen auf Verlangen der Apotheker von zwei Doktoren 
geprüft werden sollten. Desgleichen hatten im 17. Jahrhundert auch 
die „Gesellen“ bei Übernahme einer neuen Stellung, sowie diejenigen, 
die eine Apotheke zu selbständiger Führung — was nicht unbedingt 
nötig war — erworben hatten, ein Examen vor einem ärztlichen Aus⸗ 
schusse abzulegen, letztere bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts. 
Auch daß im Jahre 1632 ein eigenes Apothekerkollegium in Nürnberg 
gegründet wurde, scheint ihre Stellung nicht viel verbessert zu haben. 
Die Apotheken waren seit 1442 sämtlich einer alljährlich vorzu— 
nehmenden Schau unterworfen, die von zwei Ratsherren, einer Anzahl 
rzte, seit 1392 Mitgliedern des Collegium medicum, und einem Aich— 
neister, der die Apothekengewichte — das Nürnberger Medizinalgewicht 
wurde nachmals berühmt — zu prüfen hatte, besorgt wurde. Daß 
die Visitationskommission nicht immer alles zur Zufriedenheit fand, 
ergiebt sich aus den in den Ratsbüchern verzeichneten Strafen, wonach 
z. B. 1529 einem Apotheker die „apoteckerei und artznei“ überhaupt 
herboten wurde. Fortwährend wiederholen sich in den Visitations—⸗ 
brotokollen die Klagen der Apotheker über die Beeinträchtigungen, die 
ihnen durch das marktschreierische Auftreten von Quacksalbern, durch 
Zuckerbäcker, (diese bereiteten Syrupe, „eingemachte Zucker“ und andere 
Säfte und verkauften sie auch wohl als Lebenselixire), Wasserbrenner 
ind breunerinnen, Kräuterweiber u. a. m. zugefügt würden. Die Ärzte 
scheinen keine besondere Veranlassung gefühlt zu haben, den Apothekern 
zu helfen, wohl aber nahmen sie in die neue Medizinalordnung von 
1592 Beftimmungen auf, durch die die Überwachung der Apotheker 
durch die Arzte noch verschärft wurde. Vielleicht wurde das gegen⸗ 
seitige gereizte Verhältnis ein besseres, seitdem im Jahre 1647 die 
Apothekenbesitzer sich zusammenthaten, abwechselnd Jahr um Jahr die 
Visitationskommission mit einer festlichen Mahlzeit zu bewirten, eine 
Sitte, die, so lange die Spitalapotheke städtisch gewesen war, dem
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.