Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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eigenes Halsgericht besaßen, auf Grund dessen sie außerdem noch andere 
Gerechtsame für sich in Anspruch nahmen, die die Stadt als Übergriffe 
in ihre eigene Machtsphäre ansah. 
Alles in allem war es doch ein ungleicher Kampf, den Nürnberg 
mit den Markgrafen führte. Auch in rechtlicher Beziehung. Denn fast 
stets gelang es den Markgrafen an den entscheidenden Stellen Recht zu 
bekommen. So bereits im Jahre 1507, als der schwäbische Bund die 
noch aus dem Jahre 1499 und den folgenden Jahren herrührenden 
Zwistigkeiten entschiid. Die Verhandlungen beim Bunde (. oben) 
waren durch den bayerischen Erbfolgekrieg ins Stocken geraten. Die 
durch den Krieg herbeigeführte kurze Waffenbrüderschaft der beiden 
Nachbarn hatte ihr gegenseitiges Verhältnis eher verschlimmert, da beide 
Teile nur für sich selbst Eroberungen machen wollten und einer dem 
andern, wo es anging, eifersüchtig seinen Vorteil abzujagen suchte. 
Sehr deutlich zeigte sich dies z. B., als der Markgraf am 7. Juli 1504 
das Städtchen Freistadt, zwischen Hilpoltstein und Neumarkt, das sich 
bereits mit dem Rat in Unterhandlungen eingelassen hatte, durch 
stürmisches Drängen in seine Gewalt zu bringen wußte und es dadurch 
den Nürnbergern so zu sagen vor der Nase wegschnappte.“) Wir sahen, 
wie das gegenseitige Mißtrauen kein gemeinsames Unternehmen zu 
Stande kommen ließ. Jetzt nach Beendigung des Krieges wurden die 
Klagen des Markgrafen, die er bei den Bundesständen vortrug, drin⸗ 
gender. Es waren zum Teil die alten wegen der Landwehr, die die 
Stadt in dem bayerischen Kriege wieder in Stand gesetzt hatte, und daß 
ihm am Halsgericht und der Fraiß Eintrag geschähe, wozu sich neuerdings 
noch eine Irrung wegen des (durch den Reichswald führenden) Geleits 
nach Lauf und Altdorf hinzugesellt hatte. Mit Unrecht, behauptete der 
Markgraf, würde er dieses Geleits „entsetzt“. Nachdem wieder verschiedene 
Bundestage vergeblich verlaufen waren, entschied der Bund am 
17. Januar 1507 zu Augsburg zu des Markgrafen Gunsten. Den 
Nürnbergern wurde befohlen, die Stöcke, woran sie die zerteilten 
Leiber der Übelthäter mehr noch vielleicht als zum warnenden Beispiel 
für andere, zur Bezeichnung der Grenze ihrer Oberhoheit anzubringen 
pflegten, von den Orten, wo sie jetzt stünden, hinwegzuthun, doch, wenn 
sich dergleichen Straffälle von neuem ereigneten, sollten sie das Recht 
haben, andere Stöcke aufzurichten, ungefähr in der Weite von der 
Stadt, als ihr Hochgericht stehe. Innerhalb dreier Monate sollen die 
Blockhäuser und Schranken abgebrochen, die Gräben wieder zugefüllt 
werden, doch soll dies der Stadt an ihren Rechten und Gerechtigkeiten 
„unvorgreiflich“ sein. Drittens mögen die Markgrafen geleiten, wie 
—THy Sgpoaͤter blieb Freistadt doch pfälzisch.
	        
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