Objekt: Juristische Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. II, 79

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3 64. Ju die KMühlräume dürfen mnmur Fleijch 11nd Feifjchwaren 
im frifchen Zuftande, nicht aber geräuchert, fowie Kuttelwaren, außer 
Mägen und Därmen, eingebracht werden. 
Waren, welche einen faueren oder Fäulknisgeruch Haben oder Hber- 
Haupt irgendwie unangenehm riechen, find von der Unterbringung In den 
Kühlräumen ausgefchloffen. 
Su ZweifelSfällen hat der Schlachthofdivektor Hierliber zu ent: 
jOheiden. 
Häute, Unfchlitt und Schlacdhtabfälle jeder Art dürfen in die KÜhl- 
räume nicht eingebracht werden. Blut, welches zur Verarbeitung als 
Nahrungsmittel beftimmt ijt, darf in gut verfchließ baren, dichten Gefäßen, 
die jede Verunreinigung des Boden ausfchließen, in den Kühlzellen auf- 
bewahrt werden. FJın Hbrigen {ft e3 verboten, Blut in die Kühlränme 
zu bringen. 
8 65. Saufoferne übler Geruch oder vor[hriftsiwidrige Befhaffenheit 
an dem eingebrachten FleijdhHe oder an Fleifchtheilen u. f. w. erft nach 
Einbringung in die Kühlräume wahrgenommen wird, nüffen auf Verlangen 
des Schlachthofjdirektors folche SGegeuftände vom Eigentümer ofort 
wieder entfernt iverden. 
3m Falle der Weigerung gejdhieht die Entfernung auf Koften des 
Eigentämer8; der Schlachthofdirektor ift berechtigt, zu diefent Behufe 
die betreffende Kühlzelle öffnen zu Iajfjen. 
8 66. Die vorftehend bezeichneten Fleijchteile, Seifchwaren ıt. ]. mw. 
dürfen fowohl aus den SchlachthHallen des Schlachthofes, al3 auch aus 
den in der Stadt befindlidhen Fleifjhverkanfsftellen ı. }. w. der betreffenden 
Schlächter, jowie von augswärt8 in die Kühlräume gebracht werden. 
8 67. Die Kühlräume dürfen nur an den von dem Schlachthof: 
divektor Fejtgefebten Stunden zur Einbringung oder Entnahme von 
SFHeijch 11. ]. w. und hiebei — abgefehen von den Auffichtsbedienfteten — 
nur von den mit diejer Arbeit BejchHäftigten betreten werden. Die für 
den Verkehr beftimmten Gänge dürfen mit Leinerlei Gegenjtänden belegt 
oder veritellt und zu Feinerlei Arbeiten benüßt werden. 
Das Fahren mit Handwägen ijt in den Kühlräumen nicht 
geftattet. 
8 68. Die Aufficht über die Kühlräume führen die Hiezu aufs 
geftellten Bedienfteten der Schlachthof-Berwaltung, deren Ddienftlichen 
Anorduungen unbedingt Folge zu Teiften ift.
	        
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