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7.
Krieg vor der Thüre stand, einen besonderen Kriegsrat, aus dem sich
mit der Zeit eine stehende Kriegsbehörde entwickelte. Im Jahre 1449
wurden fünf aus dem Rat und einer „von der gemain“ der aber auch
ein Handwerker des Rates war, dazu verordnet, die den Namen „Kriegs⸗
jerren“ führten und zu denen außerdem noch als siebenter der gleichfalls
ius dem Rat gewählte „oberste Hauptmann über den gereisigen Zeug“
sinzukam. Zwei unter diesen Kriegsherren gehörten zu den drei ver—
assungsmäßigen obersten Hauptleuten der Stadt, deren dritter — dem
Range nach der erste — vorzugsweise wohl nur als Losunger thätig
var. Zu Scheurls Zeiten gab es sieben Kriegsherren, von denen jedoch
hauptsächlich nur drei die Last des Amtes trugen, von denen wieder
der älteste im Amt der eigentliche „Kriegsherr“ hieß. Später nach
Müllner wurde gewöhnlich der dritte Obrist-Hauptmann zu den Kriegs—
jachen verordnet, dem aus des Rats Mitte noch vier andere zugeteilt
vurden, die man die Kriegsverordneten oder Kriegsherren nannte.
Dazu kam noch ein Schreiber. Sie alle hatten auf dem Rathause ihr
jesonderes Sitzungszimmer, die Kriegsstube. Ihr Lohn war nicht
jsering, da jeder samt dem Schreiber im Jahr 100 Gulden erhielt.
Alles, was zur Kriegsbereitschaft gehörte, hatten sie aufs fleißigste in
ztand zu halten, sie mußten genaue Verzeichnisse darüber führen u.
w. Im Falle einer Fehde hatten sie die nächsten und wichtigsten
Befehle zu erteilen. Doch welches auch, namentlich in Kriegszeiten
hre Macht war, die eigentliche Entscheidung in allen wichtigeren Dingen
zlieb jederzeit dem Rate vorbehalten, den daher auch der geschäfts—
führende ältere Bürgermeister sofort zusammenrufen mußte, wenn die
Kriegsherren sich eine wichtige, dringliche Angelegenheit nicht selber zu
intscheiden getrauten.“)
Die Stadt hatte stets auch im Frieden eine allerdings nur kleine
Anzahl Söldner in ihrem Dienst, die nach einer Söldnerordnung von
356 einen monatlich ausgezahlten Jahressold von 50 Pfund Heller (alt)
rhielten. Im Felde wurde er für die Beköstigung auf das doppelte erhöht.
Iußer diesen „stehenden“ Söldnern stand der Stadt für den Fall eines
drieges noch eine zweite Klasse von Söldnern zur Verfügung, die man
Aussöldner“ nannte. Man darf dabei aber nicht an die landlänfige
Lorstellung eines Söldners als eines Soldknechtes, eines gemeinen
Zoldaten denken, sondern es waren meist Personen des niederen Adels
oder sonst rittermäßige Herren aus der Nachbarschaft der Stadt, die sich
dem Rat gegenüber auf eine bestimmte Zeit verpflichtet hatten, „wenn
oder wie oft sie die burger in derselben zeit manen zu dienen, on
alles verziehen und hinternuzz zu komen und wohin man sie danne
—— SEndtechroniken II, S. 246.
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