Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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7. 
Krieg vor der Thüre stand, einen besonderen Kriegsrat, aus dem sich 
mit der Zeit eine stehende Kriegsbehörde entwickelte. Im Jahre 1449 
wurden fünf aus dem Rat und einer „von der gemain“ der aber auch 
ein Handwerker des Rates war, dazu verordnet, die den Namen „Kriegs⸗ 
jerren“ führten und zu denen außerdem noch als siebenter der gleichfalls 
ius dem Rat gewählte „oberste Hauptmann über den gereisigen Zeug“ 
sinzukam. Zwei unter diesen Kriegsherren gehörten zu den drei ver— 
assungsmäßigen obersten Hauptleuten der Stadt, deren dritter — dem 
Range nach der erste — vorzugsweise wohl nur als Losunger thätig 
var. Zu Scheurls Zeiten gab es sieben Kriegsherren, von denen jedoch 
hauptsächlich nur drei die Last des Amtes trugen, von denen wieder 
der älteste im Amt der eigentliche „Kriegsherr“ hieß. Später nach 
Müllner wurde gewöhnlich der dritte Obrist-Hauptmann zu den Kriegs— 
jachen verordnet, dem aus des Rats Mitte noch vier andere zugeteilt 
vurden, die man die Kriegsverordneten oder Kriegsherren nannte. 
Dazu kam noch ein Schreiber. Sie alle hatten auf dem Rathause ihr 
jesonderes Sitzungszimmer, die Kriegsstube. Ihr Lohn war nicht 
jsering, da jeder samt dem Schreiber im Jahr 100 Gulden erhielt. 
Alles, was zur Kriegsbereitschaft gehörte, hatten sie aufs fleißigste in 
ztand zu halten, sie mußten genaue Verzeichnisse darüber führen u. 
w. Im Falle einer Fehde hatten sie die nächsten und wichtigsten 
Befehle zu erteilen. Doch welches auch, namentlich in Kriegszeiten 
hre Macht war, die eigentliche Entscheidung in allen wichtigeren Dingen 
zlieb jederzeit dem Rate vorbehalten, den daher auch der geschäfts— 
führende ältere Bürgermeister sofort zusammenrufen mußte, wenn die 
Kriegsherren sich eine wichtige, dringliche Angelegenheit nicht selber zu 
intscheiden getrauten.“) 
Die Stadt hatte stets auch im Frieden eine allerdings nur kleine 
Anzahl Söldner in ihrem Dienst, die nach einer Söldnerordnung von 
356 einen monatlich ausgezahlten Jahressold von 50 Pfund Heller (alt) 
rhielten. Im Felde wurde er für die Beköstigung auf das doppelte erhöht. 
Iußer diesen „stehenden“ Söldnern stand der Stadt für den Fall eines 
drieges noch eine zweite Klasse von Söldnern zur Verfügung, die man 
Aussöldner“ nannte. Man darf dabei aber nicht an die landlänfige 
Lorstellung eines Söldners als eines Soldknechtes, eines gemeinen 
Zoldaten denken, sondern es waren meist Personen des niederen Adels 
oder sonst rittermäßige Herren aus der Nachbarschaft der Stadt, die sich 
dem Rat gegenüber auf eine bestimmte Zeit verpflichtet hatten, „wenn 
oder wie oft sie die burger in derselben zeit manen zu dienen, on 
alles verziehen und hinternuzz zu komen und wohin man sie danne 
—— SEndtechroniken II, S. 246. 
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