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Beschichte der Ktade Hürnberg.
(37. Fortsetzung.)
Diese, das erfolg- und ruhmgekrönte Vorbild der schweizerischen
Fidgenossenschaft dicht vor Augen, wollten nicht von ihrer Einigung
assen und da sie auch weiter den Kampf wacker aushielten, erlangten
sie wirklich im Jahre 1890 die Erlaubnis, ihren Bund weitere zehn
Jahre lang und dann bis auf Widerruf beibehalten zu dürfen.*)
In der nächsten Zeit nach der Annahme des Landfriedens wur—⸗
den nun überall Separatfrieden zwischen den Fürsten und den Städten
abgeschlossen. Auch Nürnberg schloß am 11. August 1389 mit seinen
Hauptfeinden, den Herzögen von Bayern, Frieden, der durch den
Landgrafen von Leuchtenberg vermittelt wurde. Die Friedensbedin—
zungen lauteten für die Stadt nicht günstig, sie sollten sich aller ihrer
Ansprüche auf das ihnen im Kriege und schon vorher (zu Altöttingen)
jenommene Gut begeben und hatten obendrein noch dem Landgrafen
ür seinen Schiedsspruch, wie die Stadtrechnungen ergeben, 200 Gulden
iu entrichten. Auch an andere Fürsten, an den Burggrafen, wie wir
ereits wissen, an Pfalzgraf Ruprecht den jüngsten, wegen der
kroberungen in der Oberpfalz, hatte die Stadt Entschädigungsgelder
zu zahlen. Das Verlangen der rheinischen Städte, daß zu den
b0 000 Gulden, die sie an den alten Kurfürsten Ruprecht zu zahlen
sich verpflichtet hatten, die schwäbischen, darunter auch Nürnberg, die
hälfte beisteuern sollten, wurde allerdings im Jahre 1400 von dem
königlichen Gericht zu Prag abschlägig beschieden.
Der Definitivfriede mit dem Burggrafen kam am 2. September
1391 zu Kloster Heilsbronn oder eigentlich erst am 1. Oktober in
Ansbach zustande. Darin begaben sich die Burggrafen auch aller An—
prüche von des Luginlands wegen, sowie derer, die sie wegen der
hnen durch den Bau der neuen Stadtmauer zugefügten Gebiets—
verletzungen an die Bürger gemacht hatten (siehe oben). Auch
iber die Benützung des Waldes wurde eine neue Vereinbarung ge⸗
troffen. Die Stadt kostete dieser Vergleich noch einmal die betraͤchtliche
») Lindner a. a. O. S. 112.
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