Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Und vom 17. März des nächsten Jahrs 1363 ist die goldene Bulle 
datiert, kraft deren dem Burggrafen und allen seinen Erben für ewige 
Zeiten die Reichsfürstenwürde verliehen wurde. Es hatte dieser Alkt 
nicht blos formale Bedeutung, wenn die Burggrafen auch schon that— 
sächlich seit lange in ihren durch Kauf und Erbschaft schon damals 
fast bis auf die Größe der späteren Markgrafschaften Ansbach und 
Bayreuth angewachsenen Besitzungen fürstliche Hoheitsrechte ausgeübt 
hatten. Die feierliche Erhebung in den Reichsfürstenstand war ein 
Schritt weiter auf dem Wege zur Erringung der völligen Landeshoheit 
in ihren Gebieten und wenn sie auch darin den Kurfürsten noch nicht 
gleichgestellt wurden, daß nach wie vor ihren Unterthanen die Be⸗ 
rufung von den burggräflichen Gerichten an das kaiserliche Hofgericht 
offen stand, so kamen sie den obersten Reichsfürsten doch dadurch wieder 
gleich, daß ihnen der Kaiser aus „besonderer Gnade“ die Bergwerks⸗ 
regalien und deren unbeschränkte Nutznießung überließ. IJ 
Nach in demselben Jahre (1368) verstärkte der Kaiser die Macht 
des Burggrafen durch die Verleihung der Landvogtei im Elsaß und 
am 12. März 1364 bestätigte er ihm auf den Straßen, die durch sein 
Gebiet führten, sein altes Geleitsrecht. 
Das Jahr 1365 brachte eine neue Verstärkung des burggräflichen 
Einflusses auf die Stadt, da der Burggraf das Schultheißenamt und 
den Zoll um 6000 Pfund Heller aus dem Pfandbesitz der Großen 
einlöste. Dazu erwies ihm der Kaiser die besondere Gnade — ver⸗ 
mutlich, weil er dem Burggrafen noch sonst verpflichtet war und weil 
auch die Gefälle der verpfändeten AÄmter in Zukunft höher zu werden 
versprachen — die Summe, um die die Pfandschaft in Zukunft aus— 
gelöst werden mußte, um ganze 4000 Gulden zu erhöhen. Seit dieser 
Zeit (13606) sehen wir Heinrich Geuder, einen Eidam des alten Conrad 
Groß, mit dem Schultheißenamt bekleidet, den letzten aus bürgerlichem 
Geschlecht, da nach ihm bis auf die Zeit der Erwerbung des Schultheißen⸗ 
amts durch die Stadt nur Adlige zu Schultheißen erwählt wurden. 
Heinrich Geuder blieb im Amte bis 1385, in welchem Jahre die Stadt 
Nürnberg die Pfandschaft an dem Schultheißenamt und dem Zoll wieder 
von dem Burggrafen einlöste. Denn natürlich konnte sie die Ver— 
pfändung dieser Amter an ihren gewohnheitsmäßigen Gegner nicht mit 
günstigen Augen betrachten. Doch haite Karl, der es stets mit beiden 
Parteien zu halten suchte, Rücksicht auf die Stadt genommen. Wie 
einst sein Vorgänger Ludwig in gleichem Falle, erteilte er, nach einer 
von Müllner angeführten Urkunde, im Jahre 1370, im Falle, daß der 
Schultheiß über schädliche Leute nicht richten wollte, Albrecht genannt 
der Löw, alle Gewalt an des Schultheißen Statt, solche Leute „au 
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