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Und vom 17. März des nächsten Jahrs 1363 ist die goldene Bulle
datiert, kraft deren dem Burggrafen und allen seinen Erben für ewige
Zeiten die Reichsfürstenwürde verliehen wurde. Es hatte dieser Alkt
nicht blos formale Bedeutung, wenn die Burggrafen auch schon that—
sächlich seit lange in ihren durch Kauf und Erbschaft schon damals
fast bis auf die Größe der späteren Markgrafschaften Ansbach und
Bayreuth angewachsenen Besitzungen fürstliche Hoheitsrechte ausgeübt
hatten. Die feierliche Erhebung in den Reichsfürstenstand war ein
Schritt weiter auf dem Wege zur Erringung der völligen Landeshoheit
in ihren Gebieten und wenn sie auch darin den Kurfürsten noch nicht
gleichgestellt wurden, daß nach wie vor ihren Unterthanen die Be⸗
rufung von den burggräflichen Gerichten an das kaiserliche Hofgericht
offen stand, so kamen sie den obersten Reichsfürsten doch dadurch wieder
gleich, daß ihnen der Kaiser aus „besonderer Gnade“ die Bergwerks⸗
regalien und deren unbeschränkte Nutznießung überließ. IJ
Nach in demselben Jahre (1368) verstärkte der Kaiser die Macht
des Burggrafen durch die Verleihung der Landvogtei im Elsaß und
am 12. März 1364 bestätigte er ihm auf den Straßen, die durch sein
Gebiet führten, sein altes Geleitsrecht.
Das Jahr 1365 brachte eine neue Verstärkung des burggräflichen
Einflusses auf die Stadt, da der Burggraf das Schultheißenamt und
den Zoll um 6000 Pfund Heller aus dem Pfandbesitz der Großen
einlöste. Dazu erwies ihm der Kaiser die besondere Gnade — ver⸗
mutlich, weil er dem Burggrafen noch sonst verpflichtet war und weil
auch die Gefälle der verpfändeten AÄmter in Zukunft höher zu werden
versprachen — die Summe, um die die Pfandschaft in Zukunft aus—
gelöst werden mußte, um ganze 4000 Gulden zu erhöhen. Seit dieser
Zeit (13606) sehen wir Heinrich Geuder, einen Eidam des alten Conrad
Groß, mit dem Schultheißenamt bekleidet, den letzten aus bürgerlichem
Geschlecht, da nach ihm bis auf die Zeit der Erwerbung des Schultheißen⸗
amts durch die Stadt nur Adlige zu Schultheißen erwählt wurden.
Heinrich Geuder blieb im Amte bis 1385, in welchem Jahre die Stadt
Nürnberg die Pfandschaft an dem Schultheißenamt und dem Zoll wieder
von dem Burggrafen einlöste. Denn natürlich konnte sie die Ver—
pfändung dieser Amter an ihren gewohnheitsmäßigen Gegner nicht mit
günstigen Augen betrachten. Doch haite Karl, der es stets mit beiden
Parteien zu halten suchte, Rücksicht auf die Stadt genommen. Wie
einst sein Vorgänger Ludwig in gleichem Falle, erteilte er, nach einer
von Müllner angeführten Urkunde, im Jahre 1370, im Falle, daß der
Schultheiß über schädliche Leute nicht richten wollte, Albrecht genannt
der Löw, alle Gewalt an des Schultheißen Statt, solche Leute „au
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