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werden.s) So hätte die Stadt schon damals, gewissermaßen still⸗
schweigend ein Recht ausgeübt, das ihr wie wir bereits wissen, aus—
drücklich erst später von den Kaisern verliehen wurde.
Doch welches nun auch das damalige Verhältnis der Stadt zu
der Reichsburg gewesen sein mag, jedenfalls vermochten die Bürger
den Kaiser und die Schiedsrichter, sich selbst durch den Augenschein
von der Lage der Dinge zu überzeugen, und diese ließen, wie es in
der Urkunde mit lakonischer Kürze heißt, „dasselb Bergfried und Gattern
also bestehen.“
Noch leichteres Spiel hatte die Stadt offenbar mit den Ansprüchen,
die von dem Burggrafen allein auf Grund seines Namens auf die
Pflege der Reichsburg zur Zeit eines Interregnums erhoben wurden.
Denn verbriefte Rechte hatte der Burggraf darüber nicht, während die
Bürger die wiederholt von uns eitierten Urkunden für sich anführen
konnten. Demgemäß erklärten auch die Schiedsrichter, daß „die Briefe,
die die Stadt hätte, Kraft sollten haben und daß sie auch dabei bleiben
sollte,“ allein, wie schon gesagt, eine nochmalige Bestätigung derselben
in ihrem Schiedsspruch lehnten sie auf Wunsch des Kaisers ab. „Die
Vürger sollten sich lassen genügen an den guten Briefen, die sie da—
rüber hätten.“
Der vom 19. März 1362 datierte Schiedsspruch scheint für einige
Zeit Frieden gestiftet zu haben. „Eine Opposition der Stadt gegen die
Burggrafen lag nie in ihrem Sinne,“ sagt Lochner und in der That,
vo wir die Stadt mit den Burggrafen und späteren Markgrafen
ürderhin in Streit sehen, war sie (abgesehen von den allgemeinen
driegen, wo die Stadt mehr gezwungen, als freiwillig dem Burggrafen
)ie Freundschaft kündigen mußte), stets der angegriffene Teil und selbst
da, wo ihr die Rolle des Urhebers der Streitigkeiten zuzufallen scheint,
varen es nur Verteidigungsmaßregeln, die einem von ihrem Gegner
»rohenden Angriff oder wenigstens seinen Belästigungen vorbeugen
ollten. Gleich in der nächsten Zeit nach erfolgtem Schiedsspruch
iehmen wir dies wahr. Die Burggrafen wurden vom Kaiser so reich—
ich mit Gunstbezeugungen bedacht, daß die Stadt dem nicht mit Gleichmut
uschauen konnte und wohl Ursache hatte, auf ihrer Hut zu sein. Nur
venige Wochen nach dem geschlossenen Vergleich ernannte Karl den
Burggrafen Friedrich zum Hauptmann in Franken (6. April 1862)
d. h. zu seinem Stellvertreter daselbst, dem „alle Fürsten, Grafen,
Ritter und Städte in Franken in allen Sachen und Dingen gehorsam
ind unterthänig sein sollten, als einem Hauptmann des heiligen Reichs.“
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Monumenta Zollerana, IV. Bd. S. 80.
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