Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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werden.s) So hätte die Stadt schon damals, gewissermaßen still⸗ 
schweigend ein Recht ausgeübt, das ihr wie wir bereits wissen, aus— 
drücklich erst später von den Kaisern verliehen wurde. 
Doch welches nun auch das damalige Verhältnis der Stadt zu 
der Reichsburg gewesen sein mag, jedenfalls vermochten die Bürger 
den Kaiser und die Schiedsrichter, sich selbst durch den Augenschein 
von der Lage der Dinge zu überzeugen, und diese ließen, wie es in 
der Urkunde mit lakonischer Kürze heißt, „dasselb Bergfried und Gattern 
also bestehen.“ 
Noch leichteres Spiel hatte die Stadt offenbar mit den Ansprüchen, 
die von dem Burggrafen allein auf Grund seines Namens auf die 
Pflege der Reichsburg zur Zeit eines Interregnums erhoben wurden. 
Denn verbriefte Rechte hatte der Burggraf darüber nicht, während die 
Bürger die wiederholt von uns eitierten Urkunden für sich anführen 
konnten. Demgemäß erklärten auch die Schiedsrichter, daß „die Briefe, 
die die Stadt hätte, Kraft sollten haben und daß sie auch dabei bleiben 
sollte,“ allein, wie schon gesagt, eine nochmalige Bestätigung derselben 
in ihrem Schiedsspruch lehnten sie auf Wunsch des Kaisers ab. „Die 
Vürger sollten sich lassen genügen an den guten Briefen, die sie da— 
rüber hätten.“ 
Der vom 19. März 1362 datierte Schiedsspruch scheint für einige 
Zeit Frieden gestiftet zu haben. „Eine Opposition der Stadt gegen die 
Burggrafen lag nie in ihrem Sinne,“ sagt Lochner und in der That, 
vo wir die Stadt mit den Burggrafen und späteren Markgrafen 
ürderhin in Streit sehen, war sie (abgesehen von den allgemeinen 
driegen, wo die Stadt mehr gezwungen, als freiwillig dem Burggrafen 
)ie Freundschaft kündigen mußte), stets der angegriffene Teil und selbst 
da, wo ihr die Rolle des Urhebers der Streitigkeiten zuzufallen scheint, 
varen es nur Verteidigungsmaßregeln, die einem von ihrem Gegner 
»rohenden Angriff oder wenigstens seinen Belästigungen vorbeugen 
ollten. Gleich in der nächsten Zeit nach erfolgtem Schiedsspruch 
iehmen wir dies wahr. Die Burggrafen wurden vom Kaiser so reich— 
ich mit Gunstbezeugungen bedacht, daß die Stadt dem nicht mit Gleichmut 
uschauen konnte und wohl Ursache hatte, auf ihrer Hut zu sein. Nur 
venige Wochen nach dem geschlossenen Vergleich ernannte Karl den 
Burggrafen Friedrich zum Hauptmann in Franken (6. April 1862) 
d. h. zu seinem Stellvertreter daselbst, dem „alle Fürsten, Grafen, 
Ritter und Städte in Franken in allen Sachen und Dingen gehorsam 
ind unterthänig sein sollten, als einem Hauptmann des heiligen Reichs.“ 
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Monumenta Zollerana, IV. Bd. S. 80. 
354⸗
	        
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