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und die möcht das Reich wider abbrechen, ob das Reich wolt.“ Das
Verständnis dieser Worte erschließt uns folgende Betrachtung. Das
Thor ist das heutige Vestner⸗ oder wenigstens ein ziemlich genau
an dessen Stelle gelegenes Thor, das damit im Jahre 1362 zum ersten
Male in seiner Existenz bezeugt wäre. Denn nur durch dieses ist
eine Einfahrt in die Reichsveste möglich. Der Bergfrid ist der Turm,
dessen unterer Teil noch heute unter dem Namen „Burgamtmanns—
wohnung“ erhalten ist (vgl. S. 54). Der Turm, sowie das Schoß—
gatter an dem Thore wurden nach Aussage der Bürger von Reichs—
wegen zum Schutze der Reichsburg gegen einen etwaigen von der
Landseite drohenden feindlichen Angriff angelegt. An diesem Bergfrid
vorbei und durch das Thor, das zur Reichsburg führte, führte aber
auch der einzige Zugang, den die Burggrafen in ihre eigene, die burg—
gräfliche Burg, von der Landseite her hatten. Dieser Zugang war
ihnen so lange frei und ungehindert gewesen, während ihnen ein Be—
treten ihrer Burg von der Stadt aus von jeher nur mit Willen der
Bürger möglich war. Wenn nun, wie der Burggraf klagte, „niemand
wider der burger willen davon oder dazu (nämlich zu der Burg)
kommen konnte, weder bei Tage noch bei Nacht,“ so mußte auch das
Vestnerthor und offenbar auch der Bergfried, der es beschützte, in den
Händen der Bürger sein. Nur so waren diese im Stande, den Burg—
grafen den Weg zu ihrer Veste gänzlich zu verschließen. Demnach
werden wir annehmen müssen, daß die Pflege und Wartung der
Reichsburg, die nach Laut der früher von uns angeführten Urkunden
der Stadt für die Zeit eines Interregnums zukam (vgl. S. 1836 f.), da—
mals auch bei Lebzeiten eines Kaisers, Karls IV.. sich beim Nürn—⸗
berger Rate befand.
Eine Urkunde, worin dem Nürnberger Rate die Pflege der
Reichsburg ausdrücklich übertragen worden wäre, existiert unseres
Wissens nicht. Doch wird die schon allein aus unserem Streit sich
ergebende Thatsache noch dadurch bestätigt, daß aus den Jahren 18658,
1359 und 1360 Quittungen eines gewissen Stupp von Sichow,
Ritters, „Burggrafen auf der Burg zu Nürnberg,“ erhalten sind,
über je 125 Gulden Sold, den ihm die Bürger vom Rat zu Nürnberg
je für ein Vierteljahr gezahlt hätten. „Ohne Zweifel,“ sagt Lochner,
dem wir diese Nachricht verdanken, „war er ein böhmischer Edelmann,
den die Stadt mit Wissen und Willen des Kaisers mit der Bewachung
der Reichsburg betraut hatte.“ Und der im Jahre 1365 als Inhaber der
Reichsburg genannte Kolditz (ein Herr von Kolditz hatte später, unter
Kaiser Sigismund, eine Burghut inne), kann auch ganz wohl als ein
im Dienste der Stadt stehender Pfleger der Reichsburg angesprochen
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