Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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der Erlaubnis des Rats bedurften. Doch beschränkte sich das Straf— 
naß auf eine Viertel bis zu einer ganzen Maß Wein. Wenn trotz— 
dem im Laufe der Zeit, etwa seit Beginn des 18. Jahrhunderts, selbst 
von amtlicher Seite der Ausdruck Zünfte für die Genossenschaften der 
Handwerker in Nürnberg üblich wurde, so hatte er keineswegs, wie 
aus dem Gesagten klar sein wird, diejenige Bedeutung, die man in 
anderen Städten mit ihm verband. Doch stand Nürnberg mit seiner 
Ordnung der Handwerksverhältnisse nicht ganz allein da. In Rothen— 
burg, wie Mummenhoff bemerkt, lagen die Dinge ähnlich. 
Aber nicht allein, daß die geschworenen Handwerke, wie sie von 
Rechtswegen in Nürnberg hießen, oder um den allgemein verständ— 
licheren Ausdruck zu gebrauchen, die Handwerkerzünfte, in völliger Ab— 
hängigkeit vom Rate standen, viele Handwerke haben es überhaupt nie 
zu einer festen Regelung ihrer Gewerbsverhältnisse gebracht, wie sie in 
der Wahl geschworener Meister und in der Verleihung einer festen 
dandwerksordnung zum Ausdruck kam. Neben den eigentlichen Hand— 
werken gab es nämlich allezeit in Nürnberg eine beträchtliche Anzahl 
handwerksmäßiger Gewerbe, zu deren Betreibung kein Meisterstück 
erforderlich war, und denen sich — wenigstens ursprünglich — jeder— 
nann ungehindert zuwenden durfte. Diese Gewerbe bezeichnete man 
uls „freies Handwerk“ oder gebräuchlicher als „freie Kunst“, ein 
Ausdruck, bei dem man freilich nicht an seine jetzige Bedeutung denken 
darf. Kunst bedeutet hier nichts anderes als Kunstfertigkeit, als das 
Lerstehen eines handwerksmäßig betriebenen Gewerbes. Natürlich war 
ie Konkurrenz in solchen Gewerben eine viel schärfere als in den 
jeschworenen Handwerken, wo feste Bestimmungen die Zahl der Meister 
ind der Gesellen, mit denen ein jeder arbeiten durfte, beschränkten. 
Durch die Gewerbefreiheit, die in ihr herrschte, war die freie Kunst 
wßerdem auch Stümpern und „Staudenmeistern“ zugänglich und wurde 
eshalb von dem echten Handwerk, bei dem nur ein gelernter Meister 
ein Brot finden konnte, mit einer gewissen Geringschätzung angesehen. 
ẽs war natürlich, daß die Meister der freien Kunst diefen Zustand 
hres Gewerbes als einen unfertigen betrachteten und nach den festen 
Kegeln des geschworenen Handwerks Verlangen trugen. Doch nur nach 
ind nach und nicht mit einem Male pflegte der Rat ihren Wünschen 
Rechnung zu tragen und so kam es, daß zwischen der ganz freien Kunst 
ind dem „geschworenen Handwerk“ Zwischenstufen entstanden, die mehr 
ind mehr dem letzteren ähnlich sahen, aber doch noch nicht als eigent— 
iches Handwerk betrachtet wurden. Das Erste war, daß der Rat die 
Zahl der Meister beschränkte, indem er den Betrieb ihres Gewerbes 
anderen Personen verbot und nur solchen gestattete, die bei einem echten
	        
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