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Beschichte der Stadt Püruberg.
(17. Fortsetzung.)
Auf ihren Zeidelgütern betrieben die Zeidler auch wohl Haus⸗
bienenzucht und daneben etwas Acker- und Gartenbau. Auch mögen
sie sich wohl ein paar Stücke Vieh gehalten haben. Das eigentliche
Gebiet ihrer Thätigkeit aber war der Wald, die Zeidelweide“) wo die
Waldbienen schwärmten, die teils in hohlen Bäumen und zwar so, wie
sie von den wilden Bienen selbst aufgesucht und als Wohnung einge—
richtet wurden, die man, wenn sie der Zeidler zum Zeichen seiner
Besitzergreifung ihrer Äste beraubte, Wipfler nannte, teils in aus—
gehöhlten Holzklötzen (Klotzbeuten), teils in Strohstöcken von der Form
unserer Glockenstülper untergebracht waren.
Die Zeidler besaßen, wie schon gesagt, ihr eigenes Recht, das
wir zum ersten Male in einer Urkunde Karls IV. vom Jahre 18350
aufgezeichnet finden. Gleich die erste Bestimmung der Urkunde gesteht
ihnen Zollfreiheit zu in allen Städten des Reichs, die zweite bezeichnet
ihre rechtliche Ausnahmestellung, indem sie ihnen zusichert, daß sie nur
vor einem besonderen Richter ihr Recht nehmen sollen. Dieser beson⸗
dere Richter war der Zeidelmeister, „der von des reichs gnaden“ zu
Feucht angesessen war. Er übte das Zeidelgericht mit den Schöffen,
die aus der Mitte der Zeidler gewählt wurden. Ihm stand es zu,
alle Zeidelgüter zu besetzen und dafür zu sorgen, daß dem Reich von
den Gütern nichts abgehe. Daher hatte er auch das Entsetzungsrecht
über die Zeidler, natürlich, da die Zeidelgüter nach Lehnsrecht erblich
waren, nur in dem Falle, wenn ihre Besitzer sich gegen ihre Pflicht
dergingen, und gewiß erst nach vorangegangenen ordentlichem Rechts⸗
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Gebühr zu entrichten. Auch bezog er die Bußen für begangene Frevel,
derentwegen die Zeidler zweimal im Jahre ihre Rügen bei ihm vor—
zubringen hatten.
Beträchtliche Gerechtsame hatten die Zeidler am Walde. Ihre
Zeidelhöfe dürfen sie zimmern aus dem Holz des Waldes, unentgeltlich,
H Mittelalterlicher Ausdruck für den Waldbezirk, auf dem Bienenwirtschaft
getrieben wurde.
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Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R.
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