Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Hans Merckel, etzmaler zum Gostenhof, soll man 
das Bürgerrecht ablehnen und noch ein Fahr lang ohne das 
Bärgerrecht ın Gostenhof wohnen lassen. 
3820. [1578, XIII, 40 b] 24. März 1579: 
Erhardt Hoffman, goldschmid, kommt ın einer Schuld- 
sache vor. 
388, [1578, XIII, 48 a] 27. März 1579: 
Friderichen Zatzers, deß goldschmidjungens, ver- 
lesene sag, was er für ein verdechtige person bei dem ermordten 
Sebastian Hager kurtz darvor, ehe dann er ermordt worden, ım 
keller sitzen sehen, soll man den knechten furhalten, damit sie 
ir khundschafft auf ine machen mugen. 
389. [1578, XIV, 2 a] 2. April 1579: 
Der rom. kays. Mt. schreiben, darynn ir Mt. befilcht, mit 
Reinir Volckart, bürgern hie, dahin zu handlen, das er sich 
gegen Philiberten de Boys, bürgern zu Prag, deß bewilligten 
furlehens halben dermassen erzaige, wie er gegen ime auch 
gethan, und die weitleufftigkait rechtens vermitten pleiben muge, 
soll man gedachtem Volckart umb seinen bericht furhalten und 
hernach bei den herren hochgelerten beratschlagen. 
390, [1578, XIV, 3 b] 3. April 1579: 
Hansen Dietmair, dem neu angenommenen stat- oder 
werckmaister, soll man für den uncosten seines aufzugs 16 f. 
verehren. 
391, [1578, XIV, 11 bj] 7. April 1579: 
Jorgen Lencker®?), silberarbaiter, soll man zum 
bürgerrechten kommen lassen. 
392. [1579, I, 5 a] 22. April 1579: 
Hansen Lorchen, goldarbaiter, soll man das begerte 
bürgerrecht ablainen und, dieweil er sich an ein vettel gehenckt, 
die zuvor noch ein man haben soll, ine und sie ins loch ein- 
ziehen. 
393. [9 b] 23. April 1579: 
Dieweil Hans Lorch, goldarbaiter, den knechten, so 
ine einziehen sollen, entloffen, soll man der sachen ein tag oder 
etlich verzug‘ geben und erwarten, ob er sich hiezwischen widerumb 
1) Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 507 (1579). Jahrbuch der Kunstsammlungen 
des A. K. H. VIL. Nr. 5428 (1583) 5479 (1587).
	        
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