Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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einem wagen, darauff sein weib gen Bamberg faren sollen, ge- 
fehrlich beschedigt und der fuhrman Jörg Ott darüber in die 
eisen geführt worden ... elc. 
2460. [1611, XII, 24 b] 8. Februar 1612: 
Johann Khyl"”, nadler und freykünster, soll man 
der verordneten rugsherren bedencken gemes aufflegen, seinem 
erpieten gemes die maisterstück auff dem nadlerhandwerck zu 
machen; doch soll man ihne befreyen, das er darumb deß nadler- 
handwercks ordnung nitt unterworffen noch, mitt ihnen zu heben 
und zu legen, schuldig sein soll, sonder ohne ihre verhinderung 
bey seiner freyen kunst bleiben möge. Man soll auch bey Blasius 
Krüeglein und andern maistern verfüegen, das sie ihre zeichen 
oder ringlein nitt alßbalden bey den nadelöhren, sonder besser 
hinab auff die stangen schlagen sollen, damitt ihre arbeit vor deß 
Khyln sichtiglich möge erkennet werden. [25 a] Letzlich soll 
man deß Khylen zwen gesellen, welche darumb nitt für redlich 
gehalten werden, das sie bey ime gearbeitet, ehe er die maister- 
stück gemacht, yeden 3 tag ins loch straffen und wider redlich 
machen, also das sie ihre versprochene zeit bey dem Khyl aus- 
dienen mögen, ihnen auch, solche zeit alhie zu wonen, vergunnen. 
2461. [1611, XII, 34 a] 13. Februar 1612: 
Des rahts zu Braunschweig antwortschreiben in sachen 
Hansen Rappoldt contra Zachariassen Prostitt soll 
man bey einem herrn hochgelerten bedencken lassen, ob der 
gegenbericht zum einschluß dienstlich, und die alte handtlung 
darzuthun. 
Es folgen noch einige weitere Ratsverlässe über drıesen 
Gegenstand. 
24.62. [1611, XII, 34 a] 13. Februar 1612: 
Heinrich Knopffen supplication, ihme sein alhie erzeugt 
unehelich kind zur alimentation folgen zu lassen, und Maria 
Selbin, des kindts mutter, darauff gegebenen ge- [34 b] genbericht 
soll man bey einem herrn hochgelerten bedencken lassen, dieweil 
solcher gegenbericht dem supplicanten werde müssen zugestellt 
werden und er denselben zu Bamberg under den catholischen 
herumbtragen möchte, ob er nicht in ettlichen harten worten 
zu moderirn. auch wo und wie solches geschehen solle. 
1) Sein Grab auf dem Johanniskirchhof. Vgl. Trechsel S. 299, 
DQuellenschr. XII. Bd.
	        
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