Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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eine anzal waitz und kern beim stifft [59 a] Eychstatt vorhanden, 
welchs sein f. g. dem beckenhandtwerck alhie umb ein billigs 
welle verfolgen laßen, ist befohlen, dem beckenhandwerck alhie 
und zu Lauff solchs anzuzeigen mit vermelden, wann ‘sie mitt 
dem herren bischoff oder seinen ambtleuten handlen wollen, woll 
man ihnen fürschrifften darzu mitthailen, und ist demnach auch 
dem Basilio einen beystand zu laisten beschiden G. C. Volckamer. 
2589. [1611, I, 70 b] 19. April 1611: 
Nachdem ein frembder maler Meinen Herren biß in 
80 conterfait ettlicher furnemer fürsten und potentaten ın der 
christenheit, mitt ölfarben in kleiner formb gemalet, (Meinen 
Herren) presentiıt hat und eins umb ein thaler angeschlagen, 
soll man ime ein par gulden verehren, die conterfait wider zu: 
stellen und im sagen, er mögs verkauffen, so gut er könne. 
2390, [1611, II, 2 b] 25. April 1611: 
Hansen Heltscher, schreiners son, und Hansen Weidner, 
Michel Schencken diener, soll man ins loch aus den eysen gehen 
laßen und sie auff Gerhard Garniers, goldschmids, ansag 
zu red halten, sonderlich, wer ihr dritte gesell gewest, und den- 
selben auch einziehen. 
23901. [3 a] Uff der geschwornen goldschmid ansag, was 
massen die falsche arbeit auff ihrem handwerck ye lenger ye 
mehr überhand neme, wie sie dann ettliche muster erlegt, ist be- 
fohlen, bey den angezeigten personen unversehens einfallen und 
ihnen die arbeit nemen zu lassen, auch die zwen gesellen in die 
eysen einzuziehen und sie auff der geschwornen ansag, deßgleichen 
diejenige, bey denen sie sich auffhalten, zu red zu halten, warumb 
sie solchen betriegern unterschlaiff geben. 
2392. [1611, II, 14 a] 27. April 1611: 
Uff der geschwornen goldschmid fernern bericht, waß 
massen sie mitt einem stattknecht bey denjenigen, so die an- 
gezeigte falsche arbeit machen, eingefallen, deren aber keiner sich 
bedretten lassen, ausserhalb Gerhard Gerniers, so in die eysen 
geführt worden, ist befohlen, denselben darauff zu red zu halten, 
sonderlich, wer die andern sein, die mitt solcher betrüglicher 
arbeit umbgehen; und seine sag widerbringen. 
2393. [1611, II, 24 b] 4. Mai 1611: 
Thomas Koppen, goldschmidsgesellen, der bey der 
Katharina Muhl in den brunnen gesprungen, soll man im spmpital
	        
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