Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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widrumb ins bürgerrecht auffgenummen, auch mitt was mas ime, 
das gestraimbte deck- und deppichmachen mitt den gebettenen 
dreyen stüelen zu treiben, mitt offner hand und auff ein versuchen 
zugelassen werden könte, sein die verordnete rugsherren ersucht 
worden, diß ihr bedencken auff das beste, so es sich leiden mag 
und wie sie vermeinen, das die sach am wenigsten anstöß haben 
möchte, ins werck zu richten und, im fall der punct der leinen- 
webersgesellen halb, das dieselben schweren sollen, diß deppich- 
machen lenger nitt zu treiben, dann so lang sie bey ime, 
Ludwig, arbeiten, nitt zu erhalten, auff andre weg, das dieselben 
gesellen, wann sie das rechte teppichmachen lernen wolten, der zeit 
halben oder in ander weg einen vorthel hetten, zu richten oder wie es 
sich am besten leiden wirde und solchs alles von obrigkeit wegen 
ex officio zu handlen, damitt es den deckwebern bey dem handt- 
werck an auswendigen orten keinen nachtheil bringe. 
1927. [1603, VI, 25 b] 23. September 16083: 
Ananias Püttners, waxpossirers, weib soll man an 
der am fünffergericht aufferlegter straff eins damasceten schurtz- 
Aecks halben ein gulden .nachlassen und 2 f. von ihr nemen, 
ihrem mann aber bey den geschwornen deß goldschmid- 
handwercks nachfragen, wo er sich auffgehalten und was sein 
thun gewest, ob er aignen rauch geführt hab, dieweil er albereit 
zwey jahr ohn erlaubnus alhie gewohnt haben soll; widerbringen 
ınd räthig werden, ob man die leut, die ihne eingenummen, 
auch erfordern und ihnen die straff aufflegen lassen wolle. 
1928. [1603, VI, 27 a] 24. September 1603: 
Alß Barbara, Ananiae Büttners haußfrau, ihr anererbt 
bürgerrecht im rath aufgesagt, ist sie darauf in die losungstuben 
deß abschieds und nachsteur halben gewisen worden. 
1929. [2. Abt. 2 a] Dem rath der obern Prag-statt Retschin 
soll man uf intercession schreiben für Caspar Onichen gegen 
Dietrich Holdermann deß Holdermans gegenbericht ein- 
schliessen und dabey schreiben, das man ihme darüber nichts 
auferlegen können. 
Es folgt noch eine große Zahl weiterer Ratsverlässe Uber 
diesen Gegenstand, von denen im folgenden nur die wichtıigeren 
Aufnahme finden konnten. 
1930. [1603, VI, 34 a] 28. September 1608: 
Obwol die geschworne goldschmid berichten, das 
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